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Aperlena

Sanierung des Kleinspielfeldes im Sportareal Heiliger Grund in Meißen, Leistung: Freianlage - Kleinsportfeld

Clôturé Avis de marché

Informations clés

Clôturé
Acheteur public
Stadtverwaltung Meißen
Lieu
Allemagne DED
Procédure
Procédure ouverte Toute entreprise peut remettre une offre, en une seule étape, sans présélection. Entrée complète
Langue d'origine
Allemand
Source
via Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice), vérifié il y a 2 mois
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  1. Publié
  2. Date limite ouvert 14 jours
  3. Attribué en attente

Description

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Stadtverwaltung Meißen Markt 1 01662 Meißen Telefon: +49 3521467146 Fax: +49 3521467287 E-Mail: vergabestelle@stadt-meissen.de Internet: https://www.stadt-meissen.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: Ö-2026-002.0 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform schriftlich d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 01662 Meißen f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Freianlage - Kleinsportfeld Umfang der Leistung: Das bestehende Kleinspielfeld soll saniert und mit EPDM-Belag ausgestattet werden. Der bestehende Ballfangzaun und die Tore bleiben erhalten. Die Grasnarbe/Oberboden sind abzutragen, Dränage und Tragschicht einzubauen, sowie zwei Basketballanlagen zu errichten. Abschließend ist EPDM Belag und Linierung aufzubringen. 810 m² Grasnarbe/Oberboden aufnehmen und entsorgen, 100 t Boden entsorgen, 810 m² Planum und TS herstellen, 2 Stck. Köcherfundamente herstellen, 85 m Dränage errichten , 810 m² EPDM Belag herstellen, 2 Stck. Basketballanlagen errichten, 250 m Linierung, 100 m² Rasen herstellen. Durch den AN dürfen grundsätzlich nur bis 50 Prozent der Leistungen des Gesamtauftragswertes an Nachunternehmer und nur mit Zustimmung des AG weitervergeben werden (vgl. § 6 Abs. 1 SächsVergabeG). Der Auftragnehmer ist bei Weitergabe von Leistungen zur Einhaltung des § 6 Abs. 2 SächsVergabeG verpflichtet. Die einzubeziehenden Nachunternehmer haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 04.05.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 03.07.2026 weitere Fristen: j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19bf9bcd879-28f5de8f9e83d51c Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 10.02.2026 um: 10:45 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 17.03.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: Vergabestelle s. a) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am: 10.02.2026 um: 11:00 Ort: Stadtverwaltung Meißen, Haupt- und Personalamt, Vergabestelle, Markt 1, 01662 Meißen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter t) geforderte Sicherheiten 5,0 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft, sofern die Auftragssumme 250.000,00 Euro (netto) übersteigt. 3,0 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft. u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind nach VOB/B, Besondere Vertragsbedingungen v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: siehe Vergabeunterlagen Beurteilung der Eignung Bietergemeinschaften haben eine den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter und zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Entsprechende Unterlagen bzw. Erklärungen sind unterschrieben mit dem Angebot vorzulegen. Die Eignung ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Bei Einbeziehung von Nachunternehmen ist die Art und der Umfang des jeweiligen Leistungsanteils auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügtem Formblatt darzustellen. Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Hohe von 50 % des Gesamtauftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die einzubeziehenden Unternehmen haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesdirektion Sachsen Referat 39 Stauffenbergallee 2 01099 y) Sonstige Angaben Spielplätze,Sportplätze/ Sportgeräte

Source officielle

Source : Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

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Dernière vérification auprès de Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice) il y a 2 mois

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