Deutschland - Wartung von Aufzugsanlagen - Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs-, Prüf- und Instandhaltungsleistungen an Aufzugs- und Förderanlagen, Direktion Potsdam - VOEK 111-25
Procédure ouverteToute entreprise peut remettre une offre, en une seule étape, sans présélection.Entrée complèteAu-dessus du seuil européenUn marché assez important pour que les règles européennes s'appliquent et qu'il paraisse sur TED.Entrée complète
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Deutschland - Wartung von Aufzugsanlagen - Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs-, Prüf- und Instandhaltungsleistungen an Aufzugs- und Förderanlagen, Direktion Potsdam - VOEK 111-25
Acheteur: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Services de réparation & d'entretien (50750000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-wartung-von-aufzugsanlagen-offenes-verfahren-eu-weit-zur-vergabe-von-wartungs-pruf-und-instandhaltu-4854f06f9c
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/847578-2025
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistungen für Förderanlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: - Wartung, Inspektion und Prüfung der technischen Anlagen und deren Einrichtung und Geräten - Los 1 und 2: Der AN organisiert eigenständig alle vorgeschriebenen Prüfungen. Je nach Bestimmungen oder Anforderungen verpflichtet sich der AN die Prüfungen durch eine befähigte Person [zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) bzw. Sachverständiger] durchzuführen. Dazu gehören auch die gesamte Koordination, Organisation und die Zusammenstellung aller für die Prüfung notwendigen Unterlagen und Daten sowie die personelle Begleitung des Sachverständigen durch einen orts- und anlagenkundigen Techniker. Alle mit den Prüfungen anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG dürfen nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung gestellt werden. - Los 1 und 2: Durch den AN verfügt über eine ständig besetzte Notrufzentrale des AN mind. gemäß DIN EN 81-28, welche Notrufe aus dem Fahrkorb annimmt. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und der Einleitung der Personenbefreiung erfolgt nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit. --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: - Los 1: Hebebühnen, Kleingüteraufzüge, Personen-/Lastenaufzug, Personenaufzüge, Unterfluraufzüge - Los 2: Personen-/Lastenaufzug, Personenaufzüge, Hebebühne, Behindertenaufzug, Behindertenaufzug /Plattformlift, Behindertenhebebühne - Los 3: Einträgerbrückenlaufkran, Einschienenkatze m. Rutschkupplung, Einträger-Laufkran, Säulenschwenkkran mit Kettenzug GM 5, Wandschwenkkran, Portalkran --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - Zusätzliche Leistungen die neben der Wartung/Inspektion/Prüfung anfallen, wie beispielsweise Störungsbeseitigung. - Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/Inspektion vereinbart. - Los 1 und 2: Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter / befähigte Person) in die Förderanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen. Alle mit der Unterweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG sind nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung zu stellen. --- Gilt für die Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL): Es gelten besondere Voraussetzungen (Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Aufstellung der Kfz-Daten: Fahrzeugart inkl. Kennzeichen, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste, um diese betreten zu dürfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter rechtzeitig vor Auftragsausführung gemäß Anlage C-04 (Los 1 und Los 3) bzw. spätestens 14 Tage vor Auftragsausführung (Los 2) anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. --- Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: - Hebebühnen, Kleingüteraufzüge, Personen-/Lastenaufzug, Personenaufzüge, Unterfluraufzüge --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - Zusätzliche Leistungen die neben der Wartung/Inspektion/Prüfung anfallen, wie beispielsweise Störungsbeseitigung. - Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/Inspektion vereinbart. - Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter / befähigte Person) in die Förderanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen. Alle mit der Unterweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG sind nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung zu stellen. --- Gilt für die Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL): Es gelten besondere Voraussetzungen (Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Aufstellung der Kfz-Daten: Fahrzeugart inkl. Kennzeichen, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste, um diese betreten zu dürfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter rechtzeitig vor Auftragsausführung gemäß Anlage C-04 anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. --- Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.; Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: - Personen-/Lastenaufzug, Personenaufzüge, Hebebühne, Behindertenaufzug, Behindertenaufzug /Plattformlift, Behindertenhebebühne --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - Zusätzliche Leistungen die neben der Wartung/Inspektion/Prüfung anfallen, wie beispielsweise Störungsbeseitigung. - Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/Inspektion vereinbart. - Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter / befähigte Person) in die Förderanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen. Alle mit der Unterweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG sind nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung zu stellen. --- Gilt für die Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL): Es gelten besondere Voraussetzungen (Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Aufstellung der Kfz-Daten: Fahrzeugart inkl. Kennzeichen, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste, um diese betreten zu dürfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 14 Tage vor Auftragsausführung anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. --- Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.; Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: - Einträgerbrückenlaufkran, Einschienenkatze m. Rutschkupplung, Einträger-Laufkran, Säulenschwenkkran mit Kettenzug GM 5, Wandschwenkkran, Portalkran --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - Zusätzliche Leistungen die neben der Wartung/Inspektion/Prüfung anfallen, wie beispielsweise Störungsbeseitigung. - Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/Inspektion vereinbart. --- Gilt für die Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL): Es gelten besondere Voraussetzungen (Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Aufstellung der Kfz-Daten: Fahrzeugart inkl. Kennzeichen, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste, um diese betreten zu dürfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter rechtzeitig vor Auftragsausführung gemäß Anlage C-04 anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. --- Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.
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Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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