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Deutschland - Verkehrsüberwachungseinrichtung - Umrüstung Digitalfunk Lichtsignalanlage

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Die Stadt Neu-Ulm betreibt derzeit im Stadtgebiet 61 Lichtsignalanlagen (LSA). An vielen dieser Anlagen ist eine ÖPNV-Bevorrechtigung eingerichtet, die den Bus schneller durch den Knotenpunkt schleust, und somit einen attraktiven und wirtschaftlicheren Linienverkehr ermöglicht. Dies erfolgt momentan durch eine Analogfunk-Kommunikation der Fahrzeuge mit der FEA (Funk- und Auswerteeinheit), die mit dem LSA-Steuergerät in Hard- und Software verbunden ist. Gemäß Mitteilung der Bundesnetzagentur (253/2018; 418/2018; Vfg. 64/2024) wird der Analogfunk in der Kabelbandbreite 20 kHz mit Ablauf des Jahres 2028 abgeschaltet und der Frequenzbereich für den Digitalfunk bereitgestellt. Das betrifft auch die Kommunikation der ÖPNV-Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen. Die Stadt Neu-Ulm steht daher vor der Aufgabe, die Lichtsignalanlagen, die eine ÖPNV-Bevorrechtigung haben, auf die Kommunikation mit Digitalfunk umzurüsten. Da die vorhandenen FEA dazu nicht geeignet sind, müssen sie durch modernere Geräte, sogenannte „Road Side Units“ (RSU), ersetzt werden. Zusätzlich sind die neue Linieneinteilung und deren Verläufe ab dem 1.1.2027 (ÖV-Zielnetz 2027) zu berücksichtigen. Die 36 Anlagen, die mit einer RSU (Road Side Unit) ausgestattet werden sollen, werden in 3 Chargen aufgeteilt. Die erste Charge beträgt 16 Anlagen, die in 2025 noch beauftragt werden sollen. Hierbei werden alle LSA entlang der Reuttier Str. und Memminger Str. mit RSU ausgerüstet. Die Chargen 2 und 3 werden bestehen jeweils aus 10 Anlagen, die dann 2026 und 2027 beauftragt werden. Diese Bekanntmachung betrifft die Beauftragung der 1. Charge. Die weiteren Chargen werden ab 2026 und 2027 notwendig, ein Wechsel der Auftragnehmer ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Stadt Neu-Ulm betreibt derzeit im Stadtgebiet 61 Lichtsignalanlagen (LSA). An vielen dieser Anlagen ist eine ÖPNV-Bevorrechtigung eingerichtet, die den Bus schneller durch den Knotenpunkt schleust, und somit einen attraktiven und wirtschaftlicheren Linienverkehr ermöglicht. Dies erfolgt momentan durch eine Analogfunk-Kommunikation der Fahrzeuge mit der FEA (Funk- und Auswerteeinheit), die mit dem LSA-Steuergerät in Hard- und Software verbunden ist. Gemäß Mitteilung der Bundesnetzagentur (253/2018; 418/2018; Vfg. 64/2024) wird der Analogfunk in der Kabelbandbreite 20 kHz mit Ablauf des Jahres 2028 abgeschaltet und der Frequenzbereich für den Digitalfunk bereitgestellt. Das betrifft auch die Kommunikation der ÖPNV-Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen. Die Stadt Neu-Ulm steht daher vor der Aufgabe, die Lichtsignalanlagen, die eine ÖPNV-Bevorrechtigung haben, auf die Kommunikation mit Digitalfunk umzurüsten. Da die vorhandenen FEA dazu nicht geeignet sind, müssen sie durch modernere G Geräte, sogenannte „Road Side Units“ (RSU), ersetzt werden. Zusätzlich sind die neue Linieneinteilung und deren Verläufe ab dem 1.1.2027 (ÖV-Zielnetz 2027) zu berücksichtigen.; Die Stadt Neu-Ulm betreibt derzeit im Stadtgebiet 61 Lichtsignalanlagen (LSA). An vielen dieser Anlagen ist eine ÖPNV-Bevorrechtigung eingerichtet, die den Bus schneller durch den Knotenpunkt schleust, und somit einen attraktiven und wirtschaftlicheren Linienverkehr ermöglicht. Dies erfolgt momentan durch eine Analogfunk-Kommunikation der Fahrzeuge mit der FEA (Funk- und Auswerteeinheit), die mit dem LSA-Steuergerät in Hard- und Software verbunden ist. Gemäß Mitteilung der Bundesnetzagentur (253/2018; 418/2018; Vfg. 64/2024) wird der Analogfunk in der Kabelbandbreite 20 kHz mit Ablauf des Jahres 2028 abgeschaltet und der Frequenzbereich für den Digitalfunk bereitgestellt. Das betrifft auch die Kommunikation der ÖPNV-Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen. Die Stadt Neu-Ulm steht daher vor der Aufgabe, die Lichtsignalanlagen, die eine ÖPNV-Bevorrechtigung haben, auf die Kommunikation mit Digitalfunk umzurüsten. Da die vorhandenen FEA dazu nicht geeignet sind, müssen sie durch modernere Geräte, sogenannte „Road Side Units“ (RSU), ersetzt werden. Zusätzlich sind die neue Linieneinteilung und deren Verläufe ab dem 1.1.2027 (ÖV-Zielnetz 2027) zu berücksichtigen.

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Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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