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Allemagne - Contrôles et essais techniques - Vérification des équipements électriques portables dans les écoles et établissements de Potsdam
Acheteur: Landeshauptstadt Potsdam
Pays: Allemagne
Date limite: 12 oct. 2026, 08:00 (UTC+2)
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Services d'architecture & d'ingénierie (71630000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-technische-kontrolle-und-tests-uberprufung-ortsveranderlicher-elektrischer-betriebsmittel-an-potsdamer-s-d4b06d3b66
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/643735-2026
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La ville de Potsdam envisage de conclure un contrat pour la vérification des équipements électriques portables selon DGUV V4 dans 27 établissements scolaires municipaux. Environ 35.000 appareils par an devraient être contrôlés, dont environ 10 à 20 pourcent nécessiteront selon l'expérience une petite réparation, réparations multiples comprises. Le marché comprend la vérification selon DIN EN 50699 (VDE 0702), les éventuelles petites réparations nécessaires, matériel requis inclus, ainsi que la nouvelle vérification après réparation selon DIN EN 50678 (VDE 0701). La rémunération s'effectue au moyen d'un prix fixe par appareil valable pour toute la durée du contrat, facturé selon le nombre d'appareils effectivement vérifiés une fois par an.
Description
1. Allgemeines Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V4 für 27 schulische Einrichtungen des städtischen Schulträgers. Entspricht die angebotene Dienstleistung nicht den genannten technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung, hat der Bieter in seinem Angebot dem Auftraggeber (AG) mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die vom Bieter vorgeschlagene Lösung diesen technischen Anforderungen gleichermaßen entspricht. 2. Mengenangaben Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an 27 schulischen Einrichtungen. Die Menge an ortsveränderlichen Geräten zur Prüfung wird jährlich auf ca. 35.000 Geräte geschätzt. Bei den v. g. Mengen an zu überprüfenden ortsveränderlichen Geräten handelt es sich um Schätzungen des Auftraggebers. Diese beruhen auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und dienen darüber hinaus zur Orientierung für den Auftragnehmer (AN). Aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre wird davon ausgegangen, dass ca. 10 - 20 Prozent der zu überprüfenden Geräte einer Kleinreparatur unterzogen werden müssen. In dieser Schätzmenge sind auch Mehrfachreparaturen enthalten. 3. Angebotspreis und Vergütung Bei dem angebotenen Einzelpreis handelt es sich um einen Festpreis, der für die gesamte Laufzeit des Vertrags gilt. In den Einheitspreis je Gerät sind alle nachstehend beschriebenen (Teil-)Leitungen einzukalkulieren. Hierzu gehören insbesondere: - Prüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) - sofern notwendige Kleinreparatur einschl. des benötigten Materials - erforderliche Prüfung nach der Kleinreparatur gem. DIN EN 50678 (VDE 0701) Die Vergütung erfolgt nach der Anzahl der nachgewiesenen und tatsächlich einmal jährlich geprüften Geräte. 4. Leistungsinhalt a) Inhalt der Prüfung Prüfung aller zum Zeitpunkt der Prüfung bereitstehenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel einschließlich Anschlussleitungen und Verbindungen aller Schutzklassen in 27 Schulen/Einrichtungen (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht Schulen). Die Prüfung ist gemäß DIN EN 50699 (VDE 0702) (oder gleichwertig) in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Zum Prüfumfang gehören insbesondere: Sichtprüfung mit folgenden Inhalten: - Schäden an Gehäusen - Mängel an Anschlussleitungen - Mangelerscheinungen am Biegeschutz oder Zugentlastungen der Anschlussleitungen - Anzeichen von Überlastung, unsachgemäßem Gebrauch oder unzulässiger Eingriffe und Änderungen - Ordnungsgemäßer Zustand von Abdeckungen - Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion - Vorhandensein und Zustand erforderlicher Luftfilter und Kühlöffnungen - Einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen Messvorgang mit folgenden Inhalten: - Prüfung von Widerstand bzw. Durchgängigkeit der Schutzleiter - Nachweis des Isolationswiderstandes (entsprechend der Schutzklasse bei geschlossenen Schaltern) - Messen des Ersatzableitstromes - Messen des Schutzleiter- oder Differenzstromes und des Berührungsstromes - Überprüfung der Grenzwerte bei Schutzkleinspannung Durchführung und Dokumentation einer Funktionsprüfung: - Anbringen einer "E-Check"-Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins (Termin der Wiederholungsprüfung). Prüffristen gem. Gefährdungsbeurteilung in Anlehnung an GUV-I 8524 - Erstellung eines Prüfberichtes und Protokollierung der einzelnen Messergebnisse - Protokollierung und Aussonderung elektronische Betriebsmittel, die technische Defekte aufweisen Aufkleber sind vom AN zur Verfügung zu stellen und auf den Betriebsmitteln dauerhaft anzubringen. Die Kosten für Aufkleber sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Bei Betriebsmitteln, an denen der Prüfaufkleber nicht sinnvoll befestigt werden kann, ist vom AN eine geeignete Kennzeichnung zu wählen (z. B. Kabelmarkierer, Kabelbinder mit Beschriftungsfeld etc.). Kleinreparaturen Im Rahmen der Prüfung sind durch den Auftragnehmer folgende Kleinreparaturen durchzuführen: - Aderendhülsen pressen bzw. erneuern, - Zugentlastungen nachsetzen bzw. Instand setzen, - Arbeiten an Anschlussleitungen und Schutzleitern, - Schuko-Stecker und/oder Kupplungen wechseln. Das hierfür erforderliche Material ist vom Auftragnehmer zu stellen und in den Angebotspreis einzukalkulieren. Schuko-Stecker und Kupplungen müssen den jeweils einschlägigen Produktnormen der DIN-VDE-0620-Reihe (oder gleichwertig) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Andere oben nicht aufgeführte Reparaturen und die Entsorgung sind nicht Bestandteil des Vertrages. Prüfung nach Kleinreparaturen Nach einer Kleinreparatur ist vor Wiederinbetriebnahme eine Prüfung nach DIN EN 50678 (VDE 0701) (oder gleichwertig) durchzuführen, soweit die Kleinreparatur elektrische Schutzmaßnahmen betreffen oder deren Wirksamkeit beeinflussen kann. Dies gilt insbesondere für Arbeiten an Anschlussleitungen, Steckern, Kupplungen, Schutzleitern, Aderendhülsen und Zugentlastungen. Für jede Prüfung nach Kleinreparatur sind mindestens Geräte-/Inventarnummer, Art und Datum der Kleinreparatur, Prüfumfang, relevante Messwerte, Prüfergebnis, Prüfmittel und prüfende Person zu dokumentieren. Das reparierte Betriebsmittel darf erst nach bestandener Prüfung wieder in Betrieb genommen werden. Geräte, die die Prüfung nicht bestanden haben, sind mit einem roten großen Aufkleber (Sperraufkleber) mit Beschriftung am Anschlussstecker zu versehen, um zu kennzeichnen, dass dieses Gerät nicht mehr betriebssicher ist. Die roten Aufkleber sind vom AN zur Verfügung zu stellen und in den Angebotspreis entsprechend mit einzukalkulieren. Die defekten Geräte sind dem Hausmeister zu übergeben. Weiterführende Beschreibung des Leistungsinhaltes (Prüfprotokoll, Durchführungszeitraum und Prüfintervall sowie einzusetzendes Prüfpersonal) unter "Beschreibung der Beschaffung"
Dem Auftraggeber ist mindestens einmal jährlich ein digitales Prüfprotokoll einschließlich Mängelliste und der einzelnen Messergebnisse vorzulegen. Die DGUV Information 203-070 (in der jeweils gültigen Fassung) nennt für die Prüfungsdokumentation insbesondere Identifikation, Einsatzort, Datum und Umfang, Prüf-/Messgerät, Messverfahren, Messwerte, Prüfergebnis sowie Prüfperson und Unterschrift bzw. elektronische Signatur. Das Prüfprotokoll ist der Rechnung als Anlage beizufügen. Die Dokumentation muss eine eindeutige Zuordnung von Betriebsmitteln, Prüfung, festgestelltem Mangel, ggf. Kleinreparatur und Prüfergebnis ermöglichen. b) Durchführungszeitraum und Prüfintervall Die Prüfungen sind einmal pro Kalenderjahr in den jeweiligen Einrichtungen auszuführen und jeweils bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abzuschließen. Ausnahme hierbei ist die Förder- und Beratungsstelle. Diese ist alle zwei Jahre zu überprüfen. Die Prüfungen erfolgen während des laufenden Schulbetriebs (Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:00 Uhr, Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr) oder nach Vereinbarung (innerhalb der Schulferien). Durch den Unterrichtsbetrieb kommt es meist zu einem nicht kontinuierlichen Prüfungsablauf. Wartezeiten sind einzukalkulieren; diese werden nicht gesondert vergütet. Die zu prüfenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind im Gebrauch und durch das Prüfpersonal auszustecken, zu prüfen und dann wieder, wie vorgefunden einzustecken. Damit die Ausführung zusammenhängend ausgeführt werden kann, ist es notwendig einen Termin pro zu prüfender Einrichtung grundsätzlich vier Wochen im Voraus mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen und auch dem AG elektronisch mitzuteilen. Ausnahmen hiervon sind in gemeinsamer Abstimmung mit dem zuständigen Ansprechpartner zu treffen. Das prüfende Personal des AN begeht das Gebäude und prüft jede Etage separat und systematisch. Elektrogeräte, die sich zum Zeitpunkt der Prüfung in Schränken, Rollcontainern u. ä. befinden, werden nicht geprüft. c) Eingesetztes Prüfpersonal Die vom Auftragnehmer (AN) eingesetzten Prüfpersonen für die Überprüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln müssen Elektrofachkräfte sein und zugleich die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV und TRBS 1203 (in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Fassung) für die jeweils durchzuführenden Prüfungen erfüllen. Ferner gelten die einschlägigen DGUV-Vorschriften und DGUV-Informationen, insbesondere die DGUV Information 203-070 und DGUV Information 203-071. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen innerhalb eines Prüfteams unterstützende Tätigkeiten bei der Durchführung der Prüfungen übernehmen, sofern dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Organisation zulässig ist und unter Leitung und Aufsicht der verantwortlichen Elektrofachkraft bzw. der verantwortlichen Prüfperson erfolgt. Eine eigenverantwortliche Bewertung und Freigabe der Prüfergebnisse durch eine EuP ist ausgeschlossen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen die für die Überprüfung verantwortliche Prüfperson innerhalb eines Prüfteams bei einzelnen, eindeutig festgelegten und standardisierten Prüftätigkeiten unterstützen. Hierzu können insbesondere gehören: - Bereitstellen und Identifizieren der zu prüfenden Betriebsmittel, - Erfassung von Inventar-, Geräte- und Standortdaten, - Durchführung einer standardisierten Sichtkontrolle anhand einer von der verantwortlichen Prüfperson vorgegebenen Prüfanweisung, - Durchführung vorgegebener Messungen mit dafür festgelegten und geeigneten Prüfgeräten, - Erfassung und Dokumentation der dabei ermittelten Messwerte, - Feststellung und Meldung offensichtlich erkennbarer Beschädigungen oder Auffälligkeiten an die verantwortliche Prüfperson, - Eingabe von Prüfdaten in das vom Auftragnehmer verwendete Prüfdokumentationssystem, - vorbereitende Dokumentations- und Kennzeichnungstätigkeiten nach Vorgabe der verantwortlichen Prüfperson. Der AN wird im Rahmen seiner Leistungserbringung in den Schulen unweigerlich direkt oder indirekt mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Vor diesem Hintergrund versichert der AN, dass er sich von allen Mitarbeitenden, die er im Rahmen der gegenständlichen Leistung zum Einsatz bringt, ein jährlich aktuelles ("erweitertes") Führungszeugnis gemäß § 30 Abs.1 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) (alternativ gleichwertige Registerauszüge anderer Länder) vorlegen lässt und prüft. Der AN stellt sicher, dass er grundsätzlich nur Mitarbeitende zum Einsatz bringt, die frei von Einträgen im erweiterten Führungszeugnis sind. Wenn der AN beabsichtigt, Mitarbeitende mit Einträgen im erweiterten Führungszeugnis zum Einsatz zu bringen, ist dies vorher mit dem AG, unter Einsichtnahme in die jeweiligen Führungszeugnisse, abzustimmen. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Nach Auftragserteilung sind Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Prüfpersonals und die Führungszeugnisse vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Zudem übermittelt der AN dem AG eine Liste aller Mitarbeitenden, die an den Prüfungen in den Schulen/Einrichtungen vor Ort beteiligt sein werden. Bei Änderungen an dieser Mitarbeitendenliste ist dem AG eine aktualisierte Liste mindestens 10 Tage vor Wirksamkeit mitzuteilen. Der AN legt dem AG auch für neu eingesetzte Mitarbeitende unaufgefordert ein erweitertes Führungszeugnis mit dem Ergebnis "ohne Einträge" vor.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 20 heures
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