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Allemagne - Surveillance technique des bâtiments - Contrat d'exploitation TGM pour l'Institut fédéral des routes (BASt) à Bergisch Gladbach et l'Institut fédéral des médicaments et dispositifs médicaux (BfArM) à Cologne - VOEK 322-25

Original Deutschland - Technische Gebäudeüberwachung - TGM-Betreibervertrag Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) in Bergisch Gladbach sowie Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Köln - VOEK 322-25

Attribué Avis d'attribution

Informations clés

Montant attribué
5 637 182 €
Lieu
Allemagne Köln
Procédure
Procédure ouverte Toute entreprise peut remettre une offre, en une seule étape, sans présélection. Entrée complète Au-dessus du seuil européen Un marché assez important pour que les règles européennes s'appliquent et qu'il paraisse sur TED. Entrée complète
Langue d'origine
Allemand
Source
via TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), vérifié il y a 3 semaines
Numéro de l'avis
598508-2026
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  1. Publié
  2. Attribué en attente

Résumé

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La Bundesanstalt für Immobilienaufgaben a attribué un contrat d'exploitation technique des bâtiments (TGM) couvrant l'Institut fédéral des routes (BASt) à Bergisch Gladbach et l'Institut fédéral des médicaments et dispositifs médicaux (BfArM) à Cologne. Les prestations, réparties en deux lots, comprennent la maintenance, l'inspection, un service de dépannage 24 heures sur 24, 365/366 jours par an, et une exploitation sûre, économique et respectueuse de l'environnement des bâtiments et installations techniques. Le contrat a été attribué à Apleona Mitte-West GmbH pour 5 637 182,45 EUR. Les temps de réaction pour les ascenseurs et les installations de sécurité sont de 30 minutes maximum, l'élimination des pannes débutant au plus tard 60 minutes après le signalement.

Description

Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben. Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude/technischen Anlagen (365/366 Tage pro Jahr/24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen/Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist anzustreben. Die Leistungen des AN umfassen sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude/technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion während, und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Der AN gewährleistet 24 Stunden täglich und 365/366 Tage im Jahr einen Störungsdienst und richtet eine funktionsfähige Zentrale ein. Gesetzliche Anforderungen zu Reaktionszeiten sind bindend. Sicherzustellen sind Reaktionszeiten für Aufzugs- und sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, NEA, USV etc.) von maximal 30 Minuten in Los1 und 30 Minuten bzw. 90 Minuten in Los2. Für außerhalb vereinbarter Anwesenheit des AN auftretende Störungen und solchen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, sind Störungsbeseitigungen unverzüglich, spätestens 60 Minuten (beide Lose) nach Störungsmeldung zu beginnen. Innerhalb vereinbarter Anwesenheit ist bei Kleinreparaturen unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. -- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051/EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher/ kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. Die Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300, 330, 340, 360, 410-480, 540 sind dabei zu berücksichtigen sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen/anerkannten Regeln der Technik wie -DGUV V4-Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) und der ortsfesten elektrischen Anlagen/BM -VDI2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen -VDI2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen -VDI6022 Hygieneinspektion lüftungstechnischer Anlagen -VDI6023 Trinkwasser-/Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid-/Chlorat-Messung -TrinkwV2023 Trinkwasseruntersuchung gemäß aktueller Fassung -TRBS1201 Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen -TRBS2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln -TRBS3121 Betrieb von Aufzugsanlagen -BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung -42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung -technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Zum Leistungsumfang des AN gehören: -alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen. -Start-Up- und Vertragsauslaufphase (Übernahme bzw. Übergabe der Liegenschaften) -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche -Gewährleistungsüberwachung -Stillstandsmanagement/-wartung -Entsorgung -Kommunikationsmanagement -Dokumentieren/Berichten -Qualitäts-/Energie-/Umweltmanagement -Instandsetzung/Optimierung -Instandhaltungsmanagement -- Die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes sind zu berücksichtigen. -- Ziel der vertraglichen Leistung ist die vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG/Nutzer beim technischen Gebäudebetrieb, sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit. -- Der AN verfügt über eine zeitgemäße Gebäudemanagement-Software für Planung, Ausführung, Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden/technischen Anlagen, mit webbasiertem Zugriff, und stellt 4 Lizenzen der AG zur Verfügung. -- Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig jederzeit, 24 Stunden/Tag und 365/366 Tage im Jahr, zu erbringen. Die ständige Erreichbarkeit des AN ist zu gewährleisten. Regelmäßige Leistungen werden von 07:00Uhr-16:00Uhr(Los1)/-15:00Uhr(Los2) erbracht. -- Weitere Angaben zu den Losen s. ab Ziffer 5.1 Fortsetzung aus Ziffer 2: -- Zum Leistungsumfang gehört die Stellung des erforderlichen Personals. Die Start-Up-Phase (SUP) Stufe 1 beginnt nach Zuschlag, geplant ist der 01.07.2026, Stufe 2 beginnt am 01.08.2026. Zu Beginn der SUP sind mind. 1 Objektleiter und 2 Haustechniker -1x Versorgungstechnik +1x Elektrotechnik oder jeweils vergleichbar -zu stellen, die im Unternehmen tätig sind und für den Regelbetrieb zur Verfügung stehen, wie deren Vertreter. Ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter wird gestellt. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe für die Übernahme der Liegenschaft in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. -- Mit Beginn des Regelbetriebes ab 01.09.2026 werden 1 Objektleiter + Vertreter, 2 Haustechniker unterschiedlicher Fachrichtung - Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik (HLS) oder jeweils vergleichbar + je 1 Vertreter unterschiedlicher Fachrichtung vom AN zur Verfügung gestellt. Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien (s. Ziffer 5.1.9), Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Die Arbeitskleidung ist im Rahmen der SUP der AG vorzustellen. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an. Es muss den wesentlichen Personalkriterien sowie den seitens des Nutzers vorgegebenen Zutrittsberechtigungen entsprechen. -- Die Präsenzzeit des Objektleiters ist von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr arbeitstäglich zu gewährleisten. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr zu erbringen. Bedarfs- und Nutzungsänderungen sowie andere unvorhergesehene Anforderungen können zur Abänderungen führen. Zum Nachweis ist vom AN (möglichst) ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen sowie Räumen und Lagermöglichkeiten an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN verpflichtet sich, zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen zu übernehmen, in Form von Bau- und Dienstleistungen. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN Managementzuschläge erheben: 5 % für Leistungen größer/gleich 10.000 €, 7,5% für Leistungen größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamt/Auftrag). -- Dem AN stehen unmöblierte Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) für die Vertragserfüllung unentgeltlich zur technisch-organisatorischen Ausstattung durch den AN nach aktuellem Stand der Technik zur Verfügung. Für Fernsprech-, IT-und Netzwerkanbindung muss der AN einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter auf seine Kosten abschließen. -- Die AG stellt Wärme, Wasser und Elektroenergie kostenlos zur Verfügung. Für die Erreichbarkeit der Medienanschlüsse hat der AN Sorge zu tragen. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Zusätzlich erforderliche Arbeitshilfen sind durch den AN zu stellen. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen und vorzuhalten. Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. Die vom AN verwendeten Materialien sind so zu wählen, dass sie in Qualität und Funktion Originalersatzteilen des jeweiligen Herstellers entsprechen bzw. vergleichbar und kompatibel sind und vorzugsweise aktuelle umwelt- und klimafreundliche Anforderungen (z. B. höchste Effizienzklassen, anerkannte Gütezeichen) erfüllen. Diese Vorgabe gilt auch für Unterauftragnehmer des AN.; Fortsetzung aus Ziffer 2: -- Zum Leistungsumfang gehört die Stellung des erforderlichen Personals. Die Start-Up-Phase (SUP) Stufe 1 beginnt nach Zuschlag, geplant ist der 01.07.2026, Stufe 2 beginnt am 01.08.2026. Zu Beginn der SUP sind mind. 1 Objektleiter und 2 Haustechniker -1x Versorgungstechnik +1x Elektrotechnik oder jeweils vergleichbar -zu stellen, die im Unternehmen tätig sind und für den Regelbetrieb zur Verfügung stehen, wie deren Vertreter. Ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter wird gestellt. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe für die Übernahme der Liegenschaft in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. -- Mit Beginn des Regelbetriebes ab 01.09.2026 werden 1 Objektleiter + Vertreter, 2 Haustechniker unterschiedlicher Fachrichtung - Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik (HLS) oder jeweils vergleichbar + je 1 Vertreter unterschiedlicher Fachrichtung vom AN zur Verfügung gestellt. Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien (s. Ziffer 5.1.9), Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Die Arbeitskleidung ist im Rahmen der SUP der AG vorzustellen. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an. Es muss den wesentlichen Personalkriterien sowie den seitens des Nutzers vorgegebenen Zutrittsberechtigungen entsprechen. -- Die Objektleitung und die Haustechniker müssen innerhalb der festgelegten Arbeitszeit (25 Stunden wöchentlich; Abstimmung während der Start-Up-Phase) ständig erreichbar sein. Dabei sind die Leistungen der Objektleitung im Zeitraum von 09:00 Uhr - 14:00 Uhr und die der Haustechniker im Zeitraum von 06:30 Uhr - 19:00 Uhr vor Ort zu erbringen. Bedarfs- und Nutzungsänderungen sowie andere unvorhergesehene Anforderungen können zur Abänderungen führen. Zum Nachweis der Anwesenheitszeiten vor Ort ist vom AN eine Anwesenheitsliste zu führen. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN verpflichtet sich, zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen zu übernehmen. Dazu können Bau- und Dienstleistungen gehören. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag erheben: 5 % für Leistungen größer/gleich 10.000 €, 7,5% für Leistungen größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamtbetrag/Auftrag). -- Dem AN stehen keine Räumlichkeiten zur Verfügung!! -- Die AG stellt Wärme, Wasser und Elektroenergie kostenlos zur Verfügung. Für die Erreichbarkeit der Medienanschlüsse hat der AN Sorge zu tragen. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Zusätzlich erforderliche Arbeitshilfen sind durch den AN zu stellen. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen und vorzuhalten. Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. Die vom AN verwendeten Materialien sind so zu wählen, dass sie in Qualität und Funktion Originalersatzteilen des jeweiligen Herstellers entsprechen bzw. vergleichbar und kompatibel sind und vorzugsweise aktuelle umwelt- und klimafreundliche Anforderungen (z. B. höchste Effizienzklassen, anerkannte Gütezeichen) erfüllen. Diese Vorgabe gilt auch für Unterauftragnehmer des AN.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.

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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 3 semaines

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