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Deutschland - Schulmahlzeiten - Mittagsverpflegung in 14 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis
Acheteur: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Pays: Allemagne
Date limite: 3 mars 2026
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Aliments & boissons (15894210)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-schulmahlzeiten-mittagsverpflegung-in-14-grundschulen-des-schultragers-main-taunus-kreis-21782202df
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/34948-2026
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Description
Der Schulträger Main-Taunus-Kreis beabsichtigt, Werklieferungsverträge zur regelmäßigen Mittagsverpflegung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen (von 6 Jahren bis 10 Jahren) in 14 Grundschulen sowie deren Schulkindbetreuungen (im Folgenden Schulen/Einrichtungen genannt) mit altersgerechten und gesunden Speisen für den Belieferungszeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 losweise zu vergeben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt längstens jedoch bis zum 31.07.2030. Der Vertrag endet sodann am 31.07.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
Auf das Los 1 zur Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus- Kreis (Comeniusschule (COM) Eppstein, Drei-Linden-Schule (DLS) Bad Soden, Georg-Kerschensteiner-Schule (GKS) Schwalbach, Geschwister-Scholl-Schule (GSS) Schwalbach, Pestalozzischule (PSK) Kelkheim, Grundschule in den Sindlinger Wiesen (GSW) Kelkheim und Max-von-Gagern-Schule (MVG) Kelkheim) entfallen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginnes ca. 1.235 Mittagsmahlzeiten an Schultagen sowie auf Anforderung der jeweiligen Schulen auch in den Ferienzeiten im Rahmen der Ferienbetreuung zu gleichen Konditionen ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Mittagsmahlzeiten für Los 1. Die vorstehenden jeweils genannten Abnahmemengen (durchschnittliche Anzahl Mittagsmahlzeiten an Schultagen) stellen auf das Referenzjahr 2025 ab. Durch Modulwahl der Essensteilnehmer (3 bis 5 Tage pro Woche) variiert die Anzahl bei den täglichen Mittagsmahlzeiten. Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen (Mindest- oder Höchst-) Liefermengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet. Zur schultäglichen Belieferung kommt, je nach angebotener Ferienbetreuung, eine Belieferung in den hessischen Schulferien dazu. In den Ferien sind auf Anforderung durch die Einrichtungsleitung bei Bedarf an einem Tag je Ferienwoche Lunchpakete anstelle der Mittagsmenüs zu liefern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Rahmen von Schließungen einzelner Gruppen bzw. Bildung von neuen Gruppen sowie dem Rechtsanspruch für Grundschüler auf eine Ganztagsbetreuung in den Schulen zu einer Abweichung der vorgenannten Anzahl der Portionen von Mittagessen insgesamt nach oben und unten kommen kann. Der Auftragnehmer ist in der Lage, auf eine Veränderung hinsichtlich der Anzahl der Portionen wie auch in Hinsicht auf die Äußerung spezieller Wünsche oder Anregungen der Einrichtungen flexibel zu reagieren. In den Räumlichkeiten der Schulen (mit Ausnahme Grundschule In den Sindlinger Wiesen und Max-von Gagern-Schule bei Los 1) sind voll ausgestattete Cook & Chill Küchen, inklusive der entsprechenden Konvektomaten vorhanden. Der Auftraggeber geht daher von einer Cook & Chill Verpflegung aus. Alle Schulen (mit Ausnahme Grundschule In den Sindlinger Wiesen und Max-von Gagern-Schule bei Los 1) werden aktuell mit den bestehenden Kücheneinrichtungen im Rahmen des Verpflegungssystems Cook & Chill versorgt, ohne dass es einer weiteren Küchenausstattung bedarf. Das Cook & Chill-Verpflegungssystem ist mit den bestehenden Kücheneinrichtungen bei täglicher Lieferung zu realisieren. Eine diesbezüglich darüber hinaus gehende Ausstattung ist ausgeschlossen. Die Ausstattung des Essensraums der Grundschule in den Sindlinger Wiesen besteht aus einem Containerraum mit nur begrenztem Platz für eine kleine Ausgabestation sowie einem kleinen Nebenraum, in dem sich die Küche befindet. Perspektivisch wird der Essensraum nicht mehr auskömmlich sein, so dass ein weiterer Essensraum im Schulgebäude geplant ist. Zur Regeneration der Speisen ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen zum Vertragsbeginn 01.08.2026 ausgestattet mit CoolCooking Boxen (Gerät mit Anschluss an eine handelsübliche 230V-Steckdose, kühlt die Speisen aktiv und regeneriert diese automatisch zu einem zuvor definierten Zeitpunkt, weitere Funktionen Warmhalten der Speisen sowie Messung der Speisentemperatur). Die Max-von-Gagern-Schule verfügt über eine voll ausgestattete Küche und ist zum Vertragsbeginn 01.08.2026 mit einem Konvektomaten zur Regeneration der Speisen ausgestattet. Sollte ein Verpflegungssystem angeboten werden, das mit der vorhandenen Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der Auftragnehmer die für sein angebotenes Verpflegungssystem notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene Verpflegungssystem muss mit den vorhandenen Raumkapazitäten, technischen Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der technischen Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen Verpflegungssystems sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften mit welchen Spezifikationen und in welcher Anzahl in den jeweiligen Schulen zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere bauliche Maßnahmen in den jeweiligen Schulen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, wie das angebotene Verpflegungssystem mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.; Auf das Los 2 zur Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis (Albert-Schweitzer-Schule (ASS) Hattersheim, Eddersheimer Schule (EDD) Hattersheim, Lindenschule (LDS) Kriftel, Regenbogenschule (RBS) Hattersheim, Riedschule (RDS) Flörsheim, Robinsonschule (ROB) Hattersheim, Weinbergschule (WBS) Hochheim) entfallen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginnes ca. 1.250 Mittagsmahlzeiten an Schultagen sowie auf Anforderung der jeweiligen Schulen auch in den Ferienzeiten im Rahmen der Ferienbetreuung zu gleichen Konditionen ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Mittagsmahlzeiten für Los 2. Die vorstehenden jeweils genannten Abnahmemengen (durchschnittliche Anzahl Mittagsmahlzeiten an Schultagen) stellen auf das Referenzjahr 2025 ab. Durch Modulwahl der Essensteilnehmer (3 bis 5 Tage pro Woche) variiert die Anzahl bei den täglichen Mittagsmahlzeiten. Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen (Mindest- oder Höchst-) Liefermengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet. Zur schultäglichen Belieferung kommt, je nach angebotener Ferienbetreuung, eine Belieferung in den hessischen Schulferien dazu. In den Ferien sind auf Anforderung durch die Einrichtungsleitung bei Bedarf an einem Tag je Ferienwoche Lunchpakete anstelle der Mittagsmenüs zu liefern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Rahmen von Schließungen einzelner Gruppen bzw. Bildung von neuen Gruppen sowie dem Rechtsanspruch für Grundschüler auf eine Ganztagsbetreuung in den Schulen zu einer Abweichung der vorgenannten Anzahl der Portionen von Mittagessen insgesamt nach oben und unten kommen kann. Der Auftragnehmer ist in der Lage, auf eine Veränderung hinsichtlich der Anzahl der Portionen wie auch in Hinsicht auf die Äußerung spezieller Wünsche oder Anregungen der Einrichtungen flexibel zu reagieren. In den Räumlichkeiten der Schulen sind voll ausgestattete Cook & Chill Küchen, inklusive der entsprechenden Konvektomaten vorhanden. Der Auftraggeber geht daher von einer Cook & Chill Verpflegung aus. Alle Schulen werden aktuell mit den bestehenden Kücheneinrichtungen im Rahmen des Verpflegungssystems Cook & Chill versorgt, ohne dass es einer weiteren Küchenausstattung bedarf. Das Cook & Chill-Verpflegungssystem ist mit den bestehenden Kücheneinrichtungen bei täglicher Lieferung zu realisieren. Eine diesbezüglich darüber hinaus gehende Ausstattung ist ausgeschlossen. Sollte ein Verpflegungssystem angeboten werden, das mit der vorhandenen Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der Auftragnehmer die für sein angebotenes Verpflegungssystem notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene Verpflegungssystem muss mit den vorhandenen Raumkapazitäten, technischen Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der technischen Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen Verpflegungssystems sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften mit welchen Spezifikationen und in welcher Anzahl in den jeweiligen Schulen zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere bauliche Maßnahmen in den jeweiligen Schulen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, wie das angebotene Verpflegungssystem mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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attribué à ACTIVcatering für Kinder GmbH (Geschmacksschatz)
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