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Deutschland - Rohbauarbeiten - Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst, Rohbauarbeiten
Acheteur: ContargoGmbH & Co. KG
Pays: Allemagne
Date limite: 18 mai 2026
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Travaux de construction (45223220)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-rohbauarbeiten-projekt-erweiterung-eines-burogebaudes-im-industriepark-frankfurt-hochst-rohbauarbeiten-adf3e26869
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/267825-2026
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Description
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Rohbauarbei-ten für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die Erläuterungen im Leistungsverzeichnis (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03). Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraus-sichtlich zwischen Anfang Juli 2026 und Anfang Juni 2027 liegen. Der Leistungszeitraum unterteilt sich in zwei gesonderte Abschnitte: · 1. Abschnitt: Mitte Juli 2026 - Ende Oktober 2026 (Erd-, Stahlbe-ton und Mauerarbeiten) · 2. Abschnitt: Mitte Mai 2027 - Anfang Juli 2027 (Rückbau Schutz-belag, Bauzaun und Staubschutzwand) ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auf-traggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten. Der Bieter hat diese Vorgaben für den zu erstellenden und mit dem Angebot einzureichenden Bauzeitenplan zwingend zu beachten. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: · Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03). · Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorlie-genden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. · Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB - Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen. · Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe § 14 Abs. 1 der BVB- Einheitspreisvertrag - Anlage 04). · Der obsiegende Bieter wird vor der eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einzureichen. · Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulati-on“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. · Die Bieter müssen mit dem Angebot einen Bauzeitenplan einreichen, der die im Rahmenterminplan (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03) und den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers angegebenen terminlichen Vorgaben einhält (für den Bauzeitenplan gibt es keinen Vordruck). ACHTUNG: Aufgrund der momentan sehr angespannten wirtschaftlichen Gesamtlage (Iran-Krieg, Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien, Lieferengpässe, Energiekrise etc.) wird mit dem Zuschlag eine Stoffpreisgleitklausel im Sinne des Formblatts 225a (Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 - VHB - Vergabehandbuch des Bundes - Ausgabe 2017 - Stand 2022 - Anlage 13) vertraglich vereinbart. Im Formblatt 225a müssen durch die Bieter bezüglich aller vom Auftraggeber dort vorgegebener Stoffe und damit zu jeder GP-Nummer die entsprechenden Stoffpreisanteile (Formblatt 225a, Spalte 4) eingetragen werden. Das ausgefüllte Formblatt 225a ist dann mit dem Angebot über das Vergabeportal einzureichen. Der Stoffpreis ist ohne AGK, BGK und W+G anzugeben. Die Einzelheiten und insbesondere die Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel entnehmen Sie bitte dem Formblatt 225a (Anlage 13) und dem Hinweisblatt zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel (Anlage 14). ACHTUNG: Die Vergabestelle weist bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die im Formular 225a von den Bietern einzutragenden Angaben nicht nachgefordert werden. Angebote, bei denen die Bieterangaben des Stoff-preisanteils (Formblatt 225a, Spalte 4) zu einer oder mehreren GP-Nummer(n) fehlen, werden von der Wertung ausgeschlossen (siehe auch Hinweisblatt zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel - Anlage 14).
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Rohbauarbei-ten für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die Erläuterungen im Leistungsverzeichnis (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03). Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraus-sichtlich zwischen Anfang Juli 2026 und Anfang Juni 2027 liegen. Der Leistungszeitraum unterteilt sich in zwei gesonderte Abschnitte: · 1. Abschnitt: Mitte Juli 2026 - Ende Oktober 2026 (Erd-, Stahlbe-ton und Mauerarbeiten) · 2. Abschnitt: Mitte Mai 2027 - Anfang Juli 2027 (Rückbau Schutz-belag, Bauzaun und Staubschutzwand) ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auf-traggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten. Der Bieter hat diese Vorgaben für den zu erstellenden und mit dem Angebot einzureichenden Bauzeitenplan zwingend zu beachten. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: · Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03). · Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorliegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. · Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB - Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen. · Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe § 14 Abs. 1 der BVB- Einheitspreisvertrag - Anlage 04). · Der obsiegende Bieter wird vor der eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einzureichen. · Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulati-on“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. · Die Bieter müssen mit dem Angebot einen Bauzeitenplan einreichen, der die im Rahmenterminplan (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03) und den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers angegebenen terminlichen Vorgaben einhält (für den Bauzeitenplan gibt es keinen Vordruck). ACHTUNG: Aufgrund der momentan sehr angespannten wirtschaftlichen Gesamtlage (Iran-Krieg, Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien, Lieferengpässe, Energiekrise etc.) wird mit dem Zuschlag eine Stoffpreisgleitklausel im Sinne des Formblatts 225a (Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 - VHB - Vergabehandbuch des Bundes - Ausgabe 2017 - Stand 2022 - Anlage 13) vertraglich vereinbart. Im Formblatt 225a müssen durch die Bieter bezüglich aller vom Auftraggeber dort vorgegebener Stoffe und damit zu jeder GP-Nummer die entsprechenden Stoffpreisanteile (Formblatt 225a, Spalte 4) eingetragen werden. Das ausgefüllte Formblatt 225a ist dann mit dem Angebot über das Vergabeportal einzureichen. Der Stoffpreis ist ohne AGK, BGK und W+G anzugeben. Die Einzelheiten und insbesondere die Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel entnehmen Sie bitte dem Formblatt 225a (Anlage 13) und dem Hinweisblatt zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel (Anlage 14). ACHTUNG: Die Vergabestelle weist bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die im Formular 225a von den Bietern einzutragenden Angaben nicht nachgefordert werden. Angebote, bei denen die Bieterangaben des Stoff-preisanteils (Formblatt 225a, Spalte 4) zu einer oder mehreren GP-Nummer(n) fehlen, werden von der Wertung ausgeschlossen (siehe auch Hinweisblatt zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel - Anlage 14).
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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