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Deutschland - Paketbeförderung - Beförderung von Paketen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz

Clôturé Avis de marché

Informations clés

Clôturé
Acheteur public
Oberlandesgericht Dresden
Lieu
Allemagne Dresden
Procédure
Procédure ouverte Toute entreprise peut remettre une offre, en une seule étape, sans présélection. Entrée complète Au-dessus du seuil européen Un marché assez important pour que les règles européennes s'appliquent et qu'il paraisse sur TED. Entrée complète
Code CPV Le vocabulaire commun de l'UE pour ce qui est acheté : un code à huit chiffres présent dans chaque avis. Entrée complète
60161000 Services de transport de colis 60160000 Transport routier postal 64113000 Services postaux relatifs aux colis
Langue d'origine
Allemand
Source
via TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), vérifié il y a 1 mois
Numéro de l'avis
502794-2026
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  1. Publié
  2. Date limite ouvert 41 jours
  3. Attribué en attente

Description

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der versandfertigen Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, Weitertransport und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung im Inland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen. Los 1 - Beförderung von Paketen aus der Region Dresden Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Dresden (Los 1) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 1 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Dresden. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 1 - Region Dresden im Vertragszeitraum: 28.196 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 - Region Dresden kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.; Los 2 - Beförderung von Paketen aus der Region Leipzig Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Leipzig (Los 2) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 2 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Leipzig. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschlands: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 2 - Region Leipzig im Vertragszeitraum: 20.604 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 - Region Leipzig kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.; Los 3 - Beförderung von Paketen aus der Region Zwickau Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Zwickau (Los 3) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 3 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Zwickau. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 3 - Region Zwickau im Vertragszeitraum 5.772 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 - Region Zwickau kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.; Los 4 - Beförderung von Paketen aus der Region Chemnitz. Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Chemnitz (Los 4) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 4 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Chemnitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 4 - Region Chemnitz im Vertragszeitraum 16.088 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 - Region Chemnitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.; Los 5 - Beförderung von Paketen aus der Region Görlitz Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Görlitz (Los 5) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 5 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 5 - Region Görlitz im Vertragszeitraum 6.360 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 5 - Region Görlitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.; Los 6 - Beförderung von Paketen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz (Los 6) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 6 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 6 - Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz im Vertragszeitraum 77.020 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 6 - Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz Görlitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.

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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 mois

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