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Deutschland - Landschaftsgärtnerische Arbeiten - Rahmenvereinbarung GalaBau, 2026-2028
Acheteur: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Travaux de construction (45112700)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-landschaftsgartnerische-arbeiten-rahmenvereinbarung-galabau-2026-2028-8af074d50c
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/435688-2026
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Description
Landschaftsbauarbeiten
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.21.4 Grünflächenunterhaltung Spielplatzservice Drittämter des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt. Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : - öffentlliche Schulen und öffenttliche Kindertagesstätten Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Innenstadt, Altstadt, Westend, Bockenheim, Gallus, Nordend, Europaviertel, Messe, Sachsenhausen (teilweise), Niederrad, Dornbusch (südl. Marbachweg), Höchst, Sossenheim, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim, Nied, Schwanheim, Goldstein, Rödelheim, Hausen, Rebstock, Griesheim.; Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.21.4 Grünflächenunterhaltung Spielplatzservice Drittämter des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt. Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : - öffentlliche Schulen und öffenttliche Kindertagesstätten Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Niederursel, Heddernheim, Nord-West-Stadt, Harheim, Nieder-Erlenbach, Kalbach-Riedberg, Nieder-Eschbach, Bonames, Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Westhausen, Dornbusch (nördlich Marbachweg), Oberrad, Sachsenhausen (teilweise), Innenstadt, Nordend, Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Frankfurter Berg, Fechenheim, Riederwald, Ostend, Bornheim, Seckbach, Bergen-Enkheim; Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.23 Grunflächenunterhaltung Bezirk Mitte des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt . Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Straßen und Stadtplätze Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Innenstadt, Altstadt, Westend, Bockenheim, Gallus, Nordend, Europaviertel, Messe, Sachsenhausen, Niederrad, Dornbusch (südl. Marbachweg); Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.24 Grunflächenunterhaltung Bezirk Nord des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt . Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Straßen und Stadplätze Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main: Niederursel, Heddernheim, Nord-West-Stadt, Harheim, Nieder-Erlenbach, Kalbach-Riedberg, Nieder-Eschbach, Bonames, Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Westhausen, Dornbusch (nördlich Marbachweg), Hausen (nördlich BAB 66); Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 6 7.25 Grunflächenunterhaltung Bezirk West des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt . Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Straßen und Stadplätze Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Höchst, Sossenheim, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim, Nied, Schwanheim inklusive Siedlung Goldstein, Rödelheim, Hausen südlich Bundesautobahn 66, Bockenheim westlich (Rebstockviertel), Griesheim, Flughafen nördlich (Gaetway Gardens); Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden Primär vom der Abteilung 6 7.1 Planung und Bau des Grünflächenamtes sowie zu kleineren Anteilen von den Sachgebieten: 67.51 Friedhofsbetrieb - und Unterhaltung I 67.52 Friedhofsbetrieb - u nd Unterhaltung II abgerufen und beauftragt. Desweiteren sind folgende städtische Ämter zur Auftragserteilung berechtigt: 52 Sportamt 78 Palmengarten Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Sportanlagen Friedhöfen Schulen Kindertagestättten Straßen und Stadplätze Das Einsatzgebiet umfasst das ganze Stadtgebiet Frankfurt am Main sowie einige wenige Flächen außerhalb des Stadtgebietes Frankfurt am Main im Umkreis von 50km.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 mois
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