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Allemagne - services informatiques: conseil, développement de logiciels, internet et assistance - achat d'un outil informatique pour automatiser les processus KYC et de filtrage et pour la gestion des risques de blanchiment d'argent

Original Deutschland - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention

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L'acheteur est NRW.BANK, la banque de promotion de l'État de Rhénanie-du-Nord-Westphalie en Allemagne. Le marché porte sur un contrat pour la fourniture d'un outil informatique. Cet outil automatisera les processus KYC et de filtrage et aidera à la gestion des risques pour la prévention du blanchiment d'argent. NRW.BANK propose des produits de promotion basés sur le crédit pour l'économie, le logement et les infrastructures. Elle opère sur mandat public et collabore de manière neutre avec d'autres banques. Les entreprises doivent consulter les documents originaux.

Description

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung: Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK (nachfolgend auch: Auftraggeberin) das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die NRW.BANK beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt - wettbewerbsneutral - dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der NRW.BANK fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der NRW.BANK, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NRW.BANK in folgenden Bereichen tätig: - Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, - staatliche soziale Wohnraumförderung, - Bereitstellung von Risikokapital, - bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, - Infrastrukturmaßnahmen, - Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, - Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, - Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Soweit dies in direktem Zusammenhang mit ihren Aufgaben steht, darf die NRW.BANK neben dem Treasury Management auch Geschäfte zur Risikosteuerung betreiben, nachrangiges Haftkapital aufnehmen sowie ungedeckte Inhaberschuldverschreibungen, Genussrechte, öffentliche Pfandbriefe und sonstige Schuldverschreibungen begeben. Die EU-Regulierung zur Geldwäscheprävention (AML) führt zu erheblich verschärften Anforderungen an Know-Your-Customer-(KYC)- und Screening-Prozesse. Im Mittelpunkt stehen insbesondere: - erhöhte Anforderungen an die Identitätsprüfung von Kunden sowie wirtschaftlich Berechtigten (UBO), - eine detailliertere und nachvollziehbare Ermittlung von Eigentums- und Kontrollstrukturen, - erweiterte Anforderungen an Sanktions- und PEP-Prüfungen, - sowie standardisierte regelmäßige und anlassbezogene Überprüfungen bestehender Kundenbeziehungen. Damit einher geht ein signifikanter Anstieg der zu erfassenden und zu verarbeitenden Daten über den gesamten Kundenlebenszyklus hinweg (Onboarding, laufende Betreuung, Bestandskundenpflege). Zudem steigen die Anforderungen an technische und organisatorische Umsetzung erheblich und erfordern eine stärkere Automatisierung und Systemunterstützung. Für Bestandskunden ist eine risikobasierte, schrittweise Migration in die neuen Prüfprozesse vorgesehen. Kunden mit erhöhtem Risiko sind dabei in kürzeren Intervallen zu überprüfen als Kunden mit niedrigerem Risikoprofil. Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.

Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 mois

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