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Deutschland - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders (HMdF)

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Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders für die hessische Landesverwaltung nebst zugehöriger Hardware und Software (Rahmenvertrag) Das Land Hessen, vertreten durch das hessische Ministerium der Finanzen (im Fol-genden: "Auftraggeber"), hat im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung für alle Dienststellen der hessischen Landesverwaltung einen elektronischen Zahlungsprozess (Electronic Payment, kurz: "E-Payment") flächendeckend im Landesreferenzmodell Rechnungswesen (LRM) als Standard eingeführt. Durch das E-Payment-Verfahren können Bezahlvorgänge schnell, effizient, online und in Echtzeit abgewickelt werden. Es gibt Zahlungspflichtigen des Auftraggebers die Möglichkeit, nach Ausfüllen und Abschicken eines webbasierten Antragsformulars oder bei Besuch eines Online-Shops die feststehende Bearbeitungsgebühr direkt zu bezahlen und somit den sofortigen Antragsbearbeitungsprozess bei den Dienststellen anzustoßen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit des E-Payment-Verfahrens ist die nachgelagerte Bezahlung, bei welchem die Zahlungspflichtigen die im Nachgang zur Antragstellung festgelegte Gebühr über einen Zahlungslink/QR-Code begleichen. Innerhalb der jeweiligen Buchungskreise werden die Zahlungseingänge den Vorgängen automatisch zugeordnet und in der Buchhaltung entsprechend verarbeitet. Die E-Payment-Funktionalität erfüllt nicht nur alle Anforderungen an die moderne Verwaltung, sie reduziert auch den internen Verwaltungsaufwand und trägt dazu bei, Arbeitsprozesse zu beschleunigen. Der Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig alle üblichen Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen: z. B. Kreditkarte, Girocard, Wallets (Google Pay, Apple Pay) und PayPal. Um diese Zahlungsmittel für Verfahren des Auftraggebers flächendeckend anbieten zu können, müssen sie als Standard im LRM eingebunden sein, damit nicht jeder Buchungskreis eigene Funktionalitäten realisieren muss und es eine optimale Integration in das bestehende System gibt. Des Weiteren gibt es Einsatzszenarien für E-Payment in der hessischen Landesverwaltung, in denen keine Anbindung an das Landesreferenzmodell Rechnungswesen vorgesehen ist. In diesen Fällen werden z. B. Point-of-Sales-Terminals (POS) eingesetzt. Für die vertragliche und technische Anbindung und Abwicklung dieser Online-Bezahldienste ist ein Zahlungsdiensteprovider (im Folgenden: "ZDP") erforderlich, der die elektronischen Zahlungstransaktionen zwischen verschiedenen Akteuren wie Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Banken und Unternehmen abwickelt und diese Bankleistung erbringt. Ein ZDP ermöglicht es dem Auftraggeber, über eine einzelne Plattform oder Integration zahlreiche Zahlungsmittel zu akzeptieren. Er stellt die erforderliche Infrastruktur und Sicherheitsmaßnahmen bereit, damit diese Transaktionen sicher und effizient abgewickelt werden. Bislang haben die Buchungskreise ggf. Einzelverträge mit verschiedenen ZDPs abgeschlossen, um Zahlungsmittel im Rahmen des E-Payment-Verfahrens anzubieten. Hierfür wird ein einheitlicher Rahmenvertrag zwischen einem ZDP und dem Auftraggeber geschlossen, um die gewünschten Zahlungsmittel flächendeckend den abrufberechtigten Dienststellen zu gleichen Konditionen und unter Berücksichtigung eines einheitlichen Sicherheits- und Datenschutzstandards zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu den Diensten des ZDP muss eine ausreichende Anzahl an sog. Point-of-Sale-Terminals beschafft werden. Hierbei handelt es sich um Kartenlesegeräte zur bargeldlosen und elektronischen Zahlungsabwicklung an einem Verkaufsort (sog. "Point of Sale") des Auftraggebers und aller Abrufberechtigten des Rahmenvertrags. Der Leistungsgegenstand umfasst dabei die Lieferung von POS-Systemen auf Kauf- oder Mietbasis, bestehend aus Hardware inklusive der zum dauerhaften Betrieb benötigten Firmware, Software und den erforderlichen Nutzungsrechten. Darüber hinaus sind weitere Dienstleistungen Gegenstand der Ausschreibung. Hierzu zählen die Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung der Hardware, die Pflege der Software, die Zurverfügungstellung einer webbasierten Anwendung (Onlineportal) zum Reporting und zur Zahlungsüberwachung der Online-Abrechnung von Transaktionen sowie eine Schulungsunterstützung für das Personal der Abrufberechtigten im Umgang mit den POS-Terminals und dem Onlineportal. Nähere Informationen sind der Datei "Leistungsbeschreibung" auf der Vergabeplattform zu entnehmen.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 mois

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