Allemagne - Études géologiques, océanographiques et hydrologiques - constatation et surveillance des aspects pédologiques, de gestion de l'eau et hydrogéologiques pour le projet de surcharge de boues Ihrhove III de 10/2026 à 05/2029
OriginalDeutschland - Geologische, ozeanografische und hydrologische Untersuchungen - Beweissicherung und Überwachung bodenkundlicher, wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Aspekte für das Überschlickungsvorhaben Ihrhove III 10/2026 bis 05/2029:
Procédure négociéeL'acheteur sélectionne des candidats, puis négocie les offres avant de choisir.Entrée complèteAu-dessus du seuil européenUn marché assez important pour que les règles européennes s'appliquent et qu'il paraisse sur TED.Entrée complète
Code CPVLe vocabulaire commun de l'UE pour ce qui est acheté : un code à huit chiffres présent dans chaque avis.Entrée complète
Allemagne - Études géologiques, océanographiques et hydrologiques - constatation et surveillance des aspects pédologiques, de gestion de l'eau et hydrogéologiques pour le projet de surcharge de boues Ihrhove III de 10/2026 à 05/2029
Acheteur: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure négociée
Secteur (CPV): Services d'architecture & d'ingénierie (71351900)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-geologische-ozeanografische-und-hydrologische-untersuchungen-beweissicherung-und-uberwachung-bodenkundl-071db87d64
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/369944-2026
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01
Résumé
Résumé généré automatiquement
Le maître d'ouvrage recherche des prestations de constatation de preuves et de surveillance des aspects pédologiques, hydrauliques et hydrogéologiques pour la deuxième surcharge de boues du site de dépôt Ihrhove III, près de l'Ems inférieure et de la Leda, de 10/2026 à 05/2029. Les matériaux de dragage d'entretien seront déposés sur des champs de dépôt terrestres répartis en sections de chantier ; les champs G1 à G4 seront préparés à partir de l'été 2026, cinq autres au besoin d'ici 2028. Deux à trois campagnes de dragage par an sont prévues, chacune d'environ 16 semaines, le remplissage étant limité à 16 heures par jour. Le prestataire surveillera le respect des prescriptions de protection des eaux pendant construction, utilisation et remise en état, et conseillera le maître d'ouvrage.
02
Description
Siehe 5.1
In der Unterems und in der Leda sind zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie insbesondere zur Gewährleistung der Bedarfstiefen für die Überführung von Werft-Schiffen regelmäßige Unterhaltungsbaggerungen erforderlich. Die im Rahmen dieser Unterhaltung anfallenden Baggermengen werden im Gegensatz zu anderen Revieren aufgrund der Enge des Flussschlauches der Unterems nicht im Nahbereich der Baggerstellen verklappt, sondern primär landseitig entlang der Unterems, möglichst nahe am Flusslauf auf landseitige Unterbringungsflächen (Spülfelder und Spülseen) verbracht. Gegenwärtig wird das anfallende Baggergut auf Spülfelder im Spülgebiet Steenfelde verbracht. Ab 2026 soll es erstmals zu einer Zweitüberschlickung von Flächen im Bereich von Ihrhove kommen, die bereits zwischen 2006 und 2017 überspült wurden. Das Spülgebiet Ihrhove III wurde dafür in drei Bauabschnitte unterteilt. Die einzelnen Bauabschnitte gliedern sich wiederum in baulich voneinander getrennte Spülfelder auf. Der erste Bauabschnitt verfügt über elf einzelne Spülfelder. Die Felder G8 und G9 befinden sich derzeit im Bau. Die Herrichtung der Spülfelder G1 bis G4 erfolgt ab Sommer 2026. Die restlichen fünf Spülfelder (G5 bis G7 und G10, G11) werden je nach Bedarf voraussichtlich bis 2028 hergerichtet. In der Regel fallen zwei bis drei Baggerkampagnen pro Jahr an. Eine Kampagne umfasst dabei etwa 16 Wochen für die gesamte Unterems. Der Baggerschwerpunkt befindet sich bei Ems-km 0-15. Dieses Material wird hauptsächlich in die Spülfelder verspült. Die Einspülung in den Spülfeldern ist auf 16 Std/Tag begrenzt. In diesem Zusammenhang sind verschiedenste wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Aspekte zu berücksichtigen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie Auflagen und Bedingungen zum Gewässerschutz ist während der Bau-, Nutzungs- und Rekultivierungsphase zu überwachen, zu begleiten und beratend zu steuern. Das Beweissicherungs- und Überwachungsprogramm für das Grund- und Oberflächenwasser ist umzusetzen, durchzuführen sowie bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Es sind Messdaten hinsichtlich Güte und Hydraulik im Bereich der Spülwasserableitung, in Oberflächengewässern sowie im Grundwasser zu erfassen. Hierzu sind Messstellen auszustatten, zu betreuen und ggfs. Neueinrichtungen von weiteren Messstellen zu planen. Die Messdaten sind aufzubereiten, auszuwerten und zu archivieren. Alle Projektunterlagen und erhobene Daten sind zu dokumentieren. Es sind Sachstands-/Jahresberichte zu erstellen und an den AG zu übergeben. Auf Anforderung sind zusätzliche Fachbeiträge zu erstellen zu Themen, die sich im Verlauf der Bespülung ergeben können. Des Weiteren sind ggf. zusätzlich auferlegte Berichtspflichten der jeweiligen Baugenehmigung zu erfüllen. Es sind Bereitschaftsdienste für Störfälle während der aktiven Bespülung an Wochenenden und Feiertagen zu leisten. Eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Gewässerschutzbeauftragten sowie der bodenkundlichen Baubegleitung ist in bestimmten Bereichen des Projektes erforderlich.; In der Unterems und in der Leda sind zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie insbesondere zur Gewährleistung der Bedarfstiefen für die Überführung von Werft-Schiffen regelmäßige Unterhaltungsbaggerungen erforderlich. Die im Rahmen dieser Unterhaltung anfallenden Baggermengen werden im Gegensatz zu anderen Revieren aufgrund der Enge des Flussschlauches der Unterems nicht im Nahbereich der Baggerstellen verklappt, sondern primär landseitig entlang der Unterems, möglichst nahe am Flusslauf auf landseitige Unterbringungsflächen (Spülfelder und Spülseen) verbracht. Gegenwärtig wird das anfallende Baggergut auf Spülfelder im Spülgebiet Steenfelde verbracht. Ab 2026 soll es erstmals zu einer Zweitüberschlickung von Flächen im Bereich von Ihrhove kom-men, die bereits zwischen 2006 und 2017 überspült wurden. Das Spülgebiet Ihrhove III wurde dafür in drei Bauabschnitte unterteilt. Die einzelnen Bauabschnitte gliedern sich wiederum in baulich voneinander getrennte Spülfelder auf. Der erste Bauabschnitt verfügt über elf einzelne Spülfelder. Die Felder G8 und G9 befinden sich derzeit im Bau. Die Herrichtung der Spülfelder G1 bis G4 erfolgt ab Sommer 2026. Die restlichen fünf Spülfelder (G5 bis G7 und G10, G11) werden je nach Bedarf voraussichtlich bis 2028 hergerichtet. In der Regel fallen zwei bis drei Baggerkampagnen pro Jahr an. Eine Kampagne umfasst dabei etwa 16 Wochen für die gesamte Unterems. Der Baggerschwerpunkt befindet sich bei Ems-km 0-15. Dieses Material wird hauptsächlich in die Spülfelder verspült. Die Einspülung in den Spülfeldern ist auf 16 Std/Tag begrenzt. In diesem Zusammenhang sind verschiedenste boden-, abfallwirtschaftliche und geotechnische Aspekte zu berücksichtigen. Die Einhaltung des Bodenschutzkonzeptes sowie Auflagen und Bedingungen zum Schutzgut Boden ist während der Bau-, Nutzungs- und Rekultivierungsphase zu überwachen, zu begleiten und beratend zu steuern. Diese bodenkundliche und geotechnische Baubegleitung ist von einer geotechnisch qualifizierten Fachperson durchzuführen. Das Monitoringprogramm zur Einhaltung der Anforderungen aus der BBodSchV ist umzusetzen, durchzuführen und fortzuschreiben. Es sind Probeentnahmen des Bodens in Form von Kontrolluntersuchungen und Freimessungen während der Rekultivierungsphase und vor Rückgabe der Flächen in die landwirtschaftliche Nutzung durchzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren. Zusätzlich sind Zuarbeiten im Rahmen der Bodenreifeuntersuchungen vor Rückgabe der Flächen notwendig. Alle Projektunterlagen und erhobene Daten sind zu dokumentieren. Im Rahmen der bodenkundlichen Baubegleitung und des bodenkundlichen Monitorings sind während der Bauphase Freigabeberichte sowie in der Rekultivierungsphase Zusammenstellungen/Kurzdokumentationen zu verfassen, welche die Ergebnisse der vorhandenen Nullmessungen und der durchzuführenden Kontrolluntersuchungen und Freimessungen beinhalten. Des Weiteren sind ggf. zusätzlich auferlegte Berichtspflichten der jeweiligen Baugenehmigung zu erfüllen. Eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen der bodenkundlichen Baubegleitung sowie dem Gewässerschutzbeauftragten ist in bestimmten Bereichen des Projektes erforderlich.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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