Allemagne - Conseil financier, traitement et compensation d'opérations financières - Ville de Wolgast, mandat d'agent de rénovation urbaine fiduciaire selon l'article 157 BauGB
OriginalDeutschland - Finanzberatung, Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften - Stadt Wolgast, Beauftragung als treuhändischer Sanierungsträger nach § 157 BauGB
Procédure négociéeL'acheteur sélectionne des candidats, puis négocie les offres avant de choisir.Entrée complèteAu-dessus du seuil européenUn marché assez important pour que les règles européennes s'appliquent et qu'il paraisse sur TED.Entrée complète
Code CPVLe vocabulaire commun de l'UE pour ce qui est acheté : un code à huit chiffres présent dans chaque avis.Entrée complète
Allemagne - Conseil financier, traitement et compensation d'opérations financières - Ville de Wolgast, mandat d'agent de rénovation urbaine fiduciaire selon l'article 157 BauGB
Acheteur: Stadt Wolgast
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure négociée
Secteur (CPV): Services financiers & d'assurance (66170000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-finanzberatung-bearbeitung-und-clearing-von-finanzgeschaften-stadt-wolgast-beauftragung-als-treuhandis-41ac5fbf35
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/50158-2026
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Résumé
Résumé généré automatiquement
La ville de Wolgast (Allemagne) recherche un agent de rénovation urbaine agissant en qualité de fiduciaire selon les articles 157 et suivants du code allemand de la construction (BauGB) pour préparer et mener une mesure de rénovation urbaine en cours. Le prestataire agit en son propre nom pour le compte de la ville, établit et actualise l'aperçu des coûts et du financement, et prépare les décomptes et décomptes intermédiaires sur l'utilisation des fonds publics. La mesure, initialement prévue pour 15 ans jusqu'à fin 2032, est désormais planifiée sur 10 ans en raison de la suspension en 2025, avec prolongation possible par décision du conseil. Le volume annuel estimé est d'environ 50 000 à 70 000 EUR, sans droit à ce volume. Base juridique : le BauGB et les directives de financement urbain du Mecklembourg-Poméranie occidentale. Aucune échéance n'est indiquée.
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Description
Gegenstand der Beauftragung ist die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhändischer Sanierungsträger. Der Auftragnehmer erfüllt als Sanierungsträger im Sinne von §§ 157ff. BauGB die ihm vom Auftraggeber übertragenen Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im eigenen Namen auf Rechnung des Auftraggebers. Die Dauer der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme war gem. § 142 Abs. 3 BauGB auf zunächst 15 Jahre (bis Ende 2032) ausgelegt und wurde bereits begonnen. Durch das Aussetzen der Maßnahme im Jahr 2025 und damit einhergehende Verzögerungen wird die Sanierungsträgertätigkeit und damit der Auftrag nun auf 10 Jahre angelegt sein. Sollte die Sanierung nicht innerhalb von 10 Jahren durchgeführt werden können, kann der Vertrag durch die Stadt per Beschluss aktiv verlängert werden. Die Schätzung der jährlichen Leistungen beläuft sich auf etwa 50.000,- EUR bis 70.000 EUR. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf Aufkommen von Aufwand in diesem Umfang im jeweiligen Zeitraum. Die rechtlichen Grundlagen für den Auftrag sind insbesondere das BauGB und die Städtebauförderrichtlinien (StBauFöR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der zu beauftragende Sanierungsträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierungsmaßnahme als treuhänderischer Sanierungsträger gem. § 157 ff. BauGB. Er koordiniert und steuert den Sanierungsprozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin
Es sind unter anderem die folgenden Leistungen zu erbringen: 1. Allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens - Die übertragenen Aufgaben nach § 157 Abs. 1 BauGB sind im eigenen Namen für Rechnung der Stadt Wolgast als Treuhänder zu erfüllen - Aufstellung, Fortschreibung und Kontrolle der Kosten- und Finanzierungsübersicht entsprechend der Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Erstellung von Abrechnungen und Zwischenberechnungen über die Verwendung der öffentlichen Mittel; - Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB - Jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Aufgaben, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel - Vergabemanagement: Ausschreibung und Vergabe der für die Durchführung und Umsetzung der Sanierung notwendigen Planungs- (z.B. Gutachten, Freiraumplanung etc.) und Bauleistungen - Abrechnung der Einzelmaßnahmen und der Gesamtmaßnahme - Verhandlung mit den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Erstellung und Überwachung des Zeitmanagements, inkl. Konzeptionelle Anpassung der Maßnahmen an das Zeitmanagement, auch bei Veränderungen - Dokumentation und Information der Gesamtmaßnahme und Einzelmaßnahmen - Jährliche Erstellung von Tätigkeits- und Sachstandsberichten - Vorbereitung von Maßnahmeplänen und Städtebauförderungsanträgen - Fördermittelmanagement: Vorbereitung und Antragstellung für die Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung, Begleitinformation, Monitoring); - Rechtliche Unterstützung bei der Gesamtmaßnahme im Rahmen der Nebenpflichten des Tätigkeitsbilds eines treuhänderischen Sanierungsträgers 2. Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit - Informieren der Öffentlichkeit und städtischen Gremien über im Verfahren befindliche städtebauliche Rahmenplanungen/ Entwicklungskonzepte etc.; - Informieren der betroffenen Bürger/Mieter/Betriebe über die Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen, Freimachung von Grundstücken für die Neuordnung; - Informieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum - Infomieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung der Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs. Und Folgeeinrichtungen - Organisation/Mitarbeit/Unterstützung bei der Planung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen - Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung 3. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens anfallende Aufgaben in und für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Unterstützung und Vorbereitung von Vorlagen und Anlagen für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Erarbeitung, Vorbereitung von Vorlagen und Mitarbeit in und von sonstigen Arbeitsgruppen und Ausschüssen sowie den entsprechenden regelmäßig vor Ort stattfindenden Sitzungen - Organisation und Durchführung eines Sanierungsrates, Bildung und Verwaltung eines Verfügungsfonds inkl. Erstellung der Regularien - Protokollierung von Sitzungen, Terminen etc. 4. Vorbereitende Maßnahmen - Entwicklung, Begleitung und Durchführung aus den Gutachten entwickelter Maßnahmen 5. Ordnungsmaßnahmen - Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern die Stadt die Baumaßnahme eigenständig durchführt, erfolgt eine finanztechnische Begleitung der Maßnahme 6. Abwicklung - Führung eines Treuhandkontos und Verwaltung des Treuhandvermögens gemäß § 160 BauGB - Nach Abschluss der Sanierung: Erstellung des Verwendungsnachweises nach Maßgabe der dann geltenden Richtlinien - Erstellung einer Dokumentation über die Sanierungsmaßnahmen 7. Allgemeine Pflichten - Der Sanierungsträger (Auftragnehmer) hat sicherzustellen, dass er für den Auftraggeber während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar ist. Ein bedarfsgerechtes Erscheinen des Sanierungsträgers vor Ort ist sicherzustellen - Der Auftragnehmer führt den vertragsrelevanten Schriftverkehr mit dem Auftraggeber. Er erstellt die projektbezogenen Organigramme. Durch Anfertigen eines Zwischen sowie Jahrestätigkeitsberichtes (folglich 2x jährlich) unterrichtet er den Auftraggeber regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Am Ende des Bearbeitungszeitraums erstellt der Auftragnehmer eine Abschlussdokumentation. Die Berichte sind in analoger Form (mind. E-fach und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen) Die Beauftragung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand und qualifikationsbezogen. In dem Stundensatz sind alle personenbezogenen Kosten (z.B. Büro- und IT Ausstattung, Reise- und Fahrtkosten usw.) sowie Nebenkosten mit einzukalkulieren. Soweit Sachmittel für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit o.ä. erforderlich sind, werden diese auf Nachweis gesondert vergütet. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Die personenbezogene und tätigkeitsbezogene Abrechnung erfolgt quartalsweise. Alle mit dem Grunderwerb im Sanierungsgebiet verbundenen Tätigkeiten übernimmt die Stadt Wolgast selbst. Hinweis: Von den Bietern eingebrachte AGB oder andere von den Vergabeunterlagen abweichende Vertragsbedingungen werden nicht akzeptiert und damit nicht Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Aufgaben im Sinne der § 157ff. BauGB zu übertragen. Soweit die Bewerber weitere Leistungen für die Erreichung der Ziele für erforderlich halten, ist dies unverzüglich mitzuteilen
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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