Deutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - Graue Flecken Cluster Ost: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Paderborn
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Deutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - Graue Flecken Cluster Ost: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Paderborn
Acheteur: Kreis Paderborn
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure négociée
Secteur (CPV): Services postaux & télécommunications (64210000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-fernsprech-und-datenubertragungsdienste-graue-flecken-cluster-ost-aufbau-und-betrieb-von-nga-breitband-d960f5df8f
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/7656-2026
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Kreises Paderborn (Cluster Ost) auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Invetitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichketislücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell").
Geförderte Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur zur Erschließung von unterversorgten Adressen in den "grauen NGA-Gebieten" im Kreis Paderborn -Bad Lippspringe - auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückemodells. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten und durch amtliche Hauskoordinaten ergänzten Adressliste in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in Ausschreibungsunterlage zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleis-tungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vor-leistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Kreis Paderborn gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen Privatadressen, Gewerbeadressen und eine sonstige Adresse zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen („Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023) gefördert. Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Das mit Fördermitteln errichtete Gigabitnetz muss darüber hinaus zukunftsorientiert sein. Es muss daher groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-to-Point- als auch für Point-to-Multipoint-Lösungen geeignet sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einheitlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vorgaben sind zudem bereits seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes bekannt. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Vergebaunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung; Geförderte Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur zur Erschließung von unterversorgten Adressen in den "grauen NGA-Gebieten" im Kreis Paderborn -Bad Wünnenberg- auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückemodells. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten und durch amtliche Hauskoordinaten ergänzten Adressliste in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in Ausschreibungsunterlage zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleis-tungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vor-leistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Kreis Paderborn gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen Privatadressen, Gewerbeadressen und eine sonstige Adresse zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen („Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023) gefördert. Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Das mit Fördermitteln errichtete Gigabitnetz muss darüber hinaus zukunftsorientiert sein. Es muss daher groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-to-Point- als auch für Point-to-Multipoint-Lösungen geeignet sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einheitlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vorgaben sind zu-dem bereits seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes bekannt. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Vergebaunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.; Geförderte Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur zur Erschließung von unterversorgten Adressen in den "grauen NGA-Gebieten" im Kreis Paderborn -Lichtenau - auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückemodells. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten und durch amtliche Hauskoordinaten ergänzten Adressliste in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in Ausschreibungsunterlage zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleis-tungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Kreis Paderborn gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen Privatadressen, Gewerbeadressen und eine sonstige Adresse zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen („Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023) gefördert. Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Das mit Fördermitteln errichtete Gigabitnetz muss darüber hinaus zukunftsorientiert sein. Es muss daher groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-to-Point- als auch für Point-to-Multipoint-Lösungen geeignet sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einheitlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vorgaben sind zudem bereits seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes bekannt. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Vergebaunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.; Geförderte Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur zur Erschließung von unterversorgten Adressen in den "grauen NGA-Gebieten" im Kreis Paderborn -Paderborn - auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückemodells. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten und durch amtliche Hauskoordinaten ergänzten Adressliste in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in Ausschreibungsunterlage zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleis-tungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vor-leistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Kreis Paderborn gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen Privatadressen, Gewerbeadressen und eine sonstige Adresse zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen („Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023) gefördert. Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Das mit Fördermitteln errichtete Gigabitnetz muss darüber hinaus zukunftsorientiert sein. Es muss daher groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-to-Point- als auch für Point-to-Multipoint-Lösungen geeignet sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einheitlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vorgaben sind zudem bereits seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes bekannt. 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Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 mois
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