Aller au contenu
Aperlena

Deutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - Graue Flecken Cluster Ost: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Paderborn

Attribué Avis d'attribution

Informations clés

Acheteur public
Kreis Paderborn
Lieu
Allemagne Detmold
Procédure
Procédure négociée L'acheteur sélectionne des candidats, puis négocie les offres avant de choisir. Entrée complète Au-dessus du seuil européen Un marché assez important pour que les règles européennes s'appliquent et qu'il paraisse sur TED. Entrée complète
Code CPV Le vocabulaire commun de l'UE pour ce qui est acheté : un code à huit chiffres présent dans chaque avis. Entrée complète
64210000 Services de téléphonie et de transmission de données
Langue d'origine
Allemand
Source
via TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), vérifié il y a 1 mois
Numéro de l'avis
7656-2026
Suivre ce marché

Les offres sont closes. Une attribution ou un rectificatif sur cet avis : un e-mail quand le registre le voit. Se connecter

  1. Publié
  2. Attribué en attente

Description

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Kreises Paderborn (Cluster Ost) auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Invetitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichketislücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Geförderte Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur zur Erschließung von unterversorgten Adressen in den "grauen NGA-Gebieten" im Kreis Paderborn -Bad Lippspringe - auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückemodells. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten und durch amtliche Hauskoordinaten ergänzten Adressliste in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in Ausschreibungsunterlage zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleis-tungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vor-leistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Kreis Paderborn gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen Privatadressen, Gewerbeadressen und eine sonstige Adresse zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen („Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023) gefördert. Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Das mit Fördermitteln errichtete Gigabitnetz muss darüber hinaus zukunftsorientiert sein. Es muss daher groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-to-Point- als auch für Point-to-Multipoint-Lösungen geeignet sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einheitlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vorgaben sind zudem bereits seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes bekannt. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Vergebaunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung; Geförderte Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur zur Erschließung von unterversorgten Adressen in den "grauen NGA-Gebieten" im Kreis Paderborn -Bad Wünnenberg- auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückemodells. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten und durch amtliche Hauskoordinaten ergänzten Adressliste in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in Ausschreibungsunterlage zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleis-tungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vor-leistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Kreis Paderborn gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen Privatadressen, Gewerbeadressen und eine sonstige Adresse zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen („Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023) gefördert. Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Das mit Fördermitteln errichtete Gigabitnetz muss darüber hinaus zukunftsorientiert sein. Es muss daher groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-to-Point- als auch für Point-to-Multipoint-Lösungen geeignet sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einheitlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vorgaben sind zu-dem bereits seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes bekannt. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Vergebaunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.; Geförderte Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur zur Erschließung von unterversorgten Adressen in den "grauen NGA-Gebieten" im Kreis Paderborn -Lichtenau - auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückemodells. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten und durch amtliche Hauskoordinaten ergänzten Adressliste in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in Ausschreibungsunterlage zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleis-tungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Kreis Paderborn gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen Privatadressen, Gewerbeadressen und eine sonstige Adresse zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen („Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023) gefördert. Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Das mit Fördermitteln errichtete Gigabitnetz muss darüber hinaus zukunftsorientiert sein. Es muss daher groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-to-Point- als auch für Point-to-Multipoint-Lösungen geeignet sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einheitlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vorgaben sind zudem bereits seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes bekannt. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Vergebaunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.; Geförderte Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur zur Erschließung von unterversorgten Adressen in den "grauen NGA-Gebieten" im Kreis Paderborn -Paderborn - auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückemodells. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten und durch amtliche Hauskoordinaten ergänzten Adressliste in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in Ausschreibungsunterlage zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleis-tungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vor-leistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Kreis Paderborn gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen Privatadressen, Gewerbeadressen und eine sonstige Adresse zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen („Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023) gefördert. Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Das mit Fördermitteln errichtete Gigabitnetz muss darüber hinaus zukunftsorientiert sein. Es muss daher groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-to-Point- als auch für Point-to-Multipoint-Lösungen geeignet sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einheitlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vorgaben sind zudem bereits seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes bekannt. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Vergebaunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.

Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 mois

Plus de cet acheteur

Profil complet de l'acheteur

6 marchés ouverts actuellement

Attributions récentes

Historique des modifications

Chaque republication de cet avis par une source officielle avec un contenu différent. Nous surveillons toutes les sources que nous indexons, y compris les copies régionales du même avis.

  1. A lire avant de repondre
    • Objet et critères: La description a été étoffée. À relire avant de repondre.

Suivez ce marche et nous vous ecrivons dès qu'il change. Créer un compte

Marchés similaires

Contexte de marché

Appel ouvert moyen · Services postaux & télécommunications
17 240 088 €
969 ouverts en Europe actuellement
Historique de l'acheteur sur Aperlena
14 avis suivis · 7 attribués

Ne manquez plus aucun marché comme celui-ci

32 nouveaux avis pour Services postaux & télécommunications en Allemagne au cours des 7 derniers jours. Recevez un e-mail quand de nouveaux avis paraissent. Gratuit.

Créer mon alerte

Raccourcis clavier

Parcourir une liste sans toucher la souris. Les raccourcis restent inactifs pendant la saisie dans un champ.

j
Résultat suivant
k
Résultat précédent
Entrée
Ouvrir le résultat
n
Page suivante
p
Page précédente
c
Comparer ce résultat
s
Ajouter ce résultat à la présélection
/
Rechercher depuis n’importe quelle page
Ctrl K
Rechercher depuis n’importe quelle page
?
Afficher ces raccourcis
Échap
Fermer

Sommaire

Fermer
Se connecter

Langue