Deutschland - Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung - Lieferung von Schaltschränken für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
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Deutschland - Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung - Lieferung von Schaltschränken für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Acheteur: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Pays: Allemagne
Date limite: 17 août 2026
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Machines électriques (31000000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-elektrische-maschinen-gerate-ausstattung-und-verbrauchsartikel-beleuchtung-lieferung-von-schaltschran-b276b628b5
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/504271-2026
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Description
Lieferung von Schaltschränken für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schaltschränken für die Straßenbeleuchtung für die Auftraggeberin. Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Lieferung anschlussfertig verdrahteter Straßenbeleuchtungsschränke einschließlich der zugehörigen Leichtbausockel. Die Schaltschränke dienen der Energieverteilung, Absicherung und Steuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlichen Verkehrsraum. Die Integration der gelieferten Schaltschränke in die bestehende Netz- und Steuerungsinfrastruktur der Auftraggeberin im Stadtgebiet Leverkusen erfolgt nach der Lieferung durch die Auftraggeberin selbst und ist nicht Gegenstand des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers ist ferner der fachgerechte Einbau der von der Auftraggeberin beigestellten kommunikationsfähigen Schalt- und Steuergeräte für Straßenbeleuchtungsanlagen (Modell: SLC-RC Switch203-C) in die zu liefernden Schaltschränke. Die Schalt- und Steuergeräte werden dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin jeweils spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ergeben sich Art und Umfang der geschuldeten Leistungen aus der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlage. Für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung gelten die nachstehenden unverbindlichen Schätzmengen sowie verbindlichen Höchstabnahmegrenzen: - Straßenbeleuchtungsschrank, inkl. Leichtbausockel aus Kunststoff (EBG-Artikelnummer: MV016166 - UCHSDdBZ1-149495): - Jahr 2026: Schätzmenge: 60 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2027: Schätzmenge: 70 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2028: Schätzmenge: 25 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2029: Schätzmenge: 5 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Straßenbeleuchtungsschrank, inkl. Leichtbausockel aus Kunststoff (EBG-Artikelnummer: MV016167 - UCHSDdBZ2-149496): - Jahr 2026: Schätzmenge: 50 Stück, Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2027: Schätzmenge: 60 Stück, Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2028: Schätzmenge: 15 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2029: Schätzmenge: 5 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf den Abruf einer bestimmten (Mindest-) Abnahmemenge. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie hat eine feste Laufzeit von vier Jahren (= Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. Die Ausschreibung erfolgt gemäß § 28 Abs. 6 SektVO produktbezogen. Die ausgeschriebenen Straßenbeleuchtungsschränke dienen der Erweiterung und Fortführung der bestehenden Straßenbeleuchtungsinfrastruktur der Auftraggeberin, deren Schaltschranktechnik auf Produkten der EBG electro GmbH basiert. Die Herstellerfestlegung ist erforderlich, um die technische Kompatibilität mit der vorhandenen Infrastruktur sowie eine einheitliche Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsorganisation sicherzustellen. Die Verwendung von Schaltschränken anderer Hersteller würde zu einer dauerhaft heterogenen Systemlandschaft sowie zu zusätzlichem Schulungs-, Dokumentations-, Ersatzteil- und Lagerhaltungsaufwand führen und darüber hinaus die Betriebsführung und Entstörung erschweren. Die Produktvorgabe dient daher der Gewährleistung eines sicheren, wirtschaftlichen und effizienten Anlagenbetriebs, beruht auf objektiven und auftragsbezogenen Gründen und ist nach § 28 Abs. 6 SektVO sachlich gerechtfertigt.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.
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