Deutschland - Dienstleistungen von Naturschutzgebieten - Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
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Deutschland - Dienstleistungen von Naturschutzgebieten - Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Acheteur: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Culture, sport & loisirs (92533000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-von-naturschutzgebieten-einsatz-von-drohnentechnologie-in-kormoran-brutkolonien-am-bode-b5367ac4c8
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/61987-2026
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Der Bruterfolg der Kormorane am Bodensee soll mittels Drohneneinsatz reduziert werden. Dabei sollen mit einer modifizierten Drohne die Eier in den Nestern einer baden-württembergischen Kolonie (voraussichtlich Mettnau) baumbrütender Kormorane während der Brutsaison 2026 eingeölt werden. Am Ufer des Bodensees brüten die Kormorane in unterschiedlich großen Kolonien bezogen auf die Anzahl der Brutpaare (BP), welche der Anzahl belegter Nester entspricht. Im Jahr 2024 waren insgesamt neun Kolonien mit 1.448 BP belegt (Landesweite Brutbestandserfassung 2024, Bericht der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg). Sieben der Kolonien befanden sich in Baden-Württemberg, eine in Vorarlberg und eine in der Schweiz. Üblicherweise werden die gleichen Kolonien jedes Jahr wieder zum Brüten genutzt, wobei die Anzahl der BP variieren kann. Die Kolonien befinden sich alle innerhalb von Schutzgebieten.
Die vom Auftragnehmer einzusetzende Drohne muss folgende Voraussetzungen und Eigenschaften erfüllen: - Mit der Drohne müssen Eier von Kormoranen zielgenau in Baumnestern (in 5 - 10 m Höhe) eingeölt werden können. Zum Einölen muss ein Speiseöl (z.B. Rapsöl oder Sonnenblumenöl) verwendet werden, welches mit einer Speisefarbe eingefärbt wird (Farbton egal). - Die Drohne muss so konstruiert sein, dass sie auch von einem im Bodensee verankerten Schiff oder einer Plattform in die Kolonie geflogen werden kann (Flugdistanz je nach Wasserstand 200 - 400 m einfache Strecke). Ein Schiff oder eine verankerte Plattform für Start und Landung der Drohne und zum Austausch und Laden der Akkus sowie ggf. zur Aufstellung von Ladetechnik wird bei Notwendigkeit durch den Auftraggeber bereitgestellt. Zusätzlich wird, wenn notwendig, ein Boot zum Transport der Drohne und des vom Auftragnehmer bereitgestellten Personals zum Betrieb der Drohne vor Ort am Bodensee von der Projektleitung organisiert. Die Entscheidung hierüber wird erst nach Vertragsschluss im Rahmen gemeinsamer Gespräche zwischen Auftragnehmer, Projektleitung und der begleitenden Expertengruppe getroffen. - Die Drohne soll mindestens 10 Minuten Flugzeit pro Akku-Ladung erbringen. Sie soll einen Ölvorrat von mindestens 3 Liter transportieren können, pro Ei werden ca. 30 ml Öl gebraucht. - Beim Einsatz der Drohne sind Turbulenzen und Astbewegungen zu vermeiden. Die Drohne kann beispielweise beim Einölvorgang neben dem Baum platziert werden, um das Öl über einen steuerbaren Auslegearm (4 - 6 m Länge) direkt über das jeweilige Nest im Bereich der Baumkrone zu bringen. - Alle Eier eines Geleges müssen so mit Öl benetzt werden, dass jedes Ei vollständig mit Öl benetzt ist. I.d.R. befinden sich 2 - 5 Eier in einem Nest. Das Einölen kann beispielsweise von direkt oberhalb (10 - 30 cm) mittels einer Spraydüse erfolgen. Die zielgenaue Behandlung der Eier muss vom Drohnenoperator live verfolgt werden können (z.B. durch eine Kamera am Ende des Auslegearms). - Die Technik zum Laden der Akkus (z.B. Generator) ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ladetechnik bei Bedarf auf einem Schiff oder einer verankerten Plattform betrieben werden kann. - Alternativ können ausreichend Akkus bereitgestellt werden, um einen Tageseinsatz der Drohne durchführen zu können. Die Drohne muss mit wechselnden Akkus eine tägliche Flugzeit von 5 Stunden erreichen. - Die Drohne mit Akkus und Ladetechnik (wenn notwendig) muss vor Ort am Bodensee spätestens ab 16. März 2026 einsatzbereit sein. Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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