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Résumé
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La ville de Stuttgart attribue des prestations de planification des équipements techniques (groupes d'installations 1-3 et 8) selon HOAI 2021, phases 1 à 9. À Ulmer Strasse 352, Stuttgart-Wangen, un ancien restaurant sera transformé en centre socioculturel avec logements, les combles seront aménagés en logements supplémentaires. Une rénovation énergétique complète du bâtiment à colombages avec un approvisionnement neutre en carbone est prévue. La procédure se déroule en trois étapes et commence par un concours de candidature où les références et toutes les déclarations exigées doivent être fournies. Les documents manquants ne seront redemandés que si moins de cinq candidats sont admis. Aucune valeur ni date limite n'est indiquée.
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Description
Vergabe von Leistungen für die Planung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1-3 und 8 - nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Leistungsphasen 1 - 9. In Stuttgart-Wangen soll in der Ulmer Straße 352 ein Bürgertreff entstehen. Hierfür soll die ehemalige Gaststätte in einen Bürgertreff mit Wohnungen umgebaut (Nutzungsänderung) und das Dachgeschoss ausgebaut werden, um hier zusätzliche Wohnungen zu generieren. Des Weiteren ist eine umfassende energetische Modernisierung des gesamten Fachwerkgebäudes erforderlich, dabei soll eine klimaneutrale Energieversorgung realisiert werden.
Vergabe von Leistungen für die Planung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1-3 und 8 - nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Leistungsphasen 1 - 9. - - - - - - - 1. Verfahrensablauf: Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung gem. Vertrag zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Mustervertrag zu entnehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 mois
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