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Deutschland - Dienstleistungen von Ingenieurbüros - 0228.20_ TGA ELT_Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte "Spielwiese" in Wöllstein
Acheteur: Ortsgemeinde Wöllstein
Pays: Allemagne
Valeur estimée: 59 000 €
Procédure: Procédure négociée
Secteur (CPV): Services d'architecture & d'ingénierie (71300000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-von-ingenieurburos-022820-tga-elt-umbau-und-erweiterung-der-kindertagesstatte-spielw-97534f3cbb
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/52695-2026
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Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro, Anlagengruppen 4 Starkstromanlagen und 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gemäß HOAI § 53 ff für den Neubau Erweiterung und für die Sanierung Altbau der Kindertagesstätte "Spielwiese" in Wöllstein
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Die Ortsgemeinde Wöllstein plant die Kindertagesstätte "Spielwiese" in der Kirchstraße 7 in Wöllstein zu erweitern und umzubauen, um die geforderten Räume nach dem Kitagesetz zu erfüllen und um die Kapazitäten zu erweitern. Vorgesehen ist ein Platzbedarf für 80 - 90 Kinder. 1. Anbau / Erweiterungsbauten: Es soll ein Anbau / Erweiterungsbau bestehend aus zwei Gebäudeteilen mit einer BGF von insgesamt rund 285 m² neu erstellt werden. Für die 5-gruppige Kita sollen in den neu zu errichteten Anbauten die Räume Mensa, Anlieferküche, Mehrzweckraum, Behinderten-WC, Leitungsbüro und Lagerflächen sowie ein neuer Eingang untergebracht werden. Für die Anbauten sind auf dem Grundstück vorhandene Gebäude und Garagen abzureißen. Die technische Erschließung wird nach dem Rückbau neu hergestellt und mit dem Altbau verbunden. Kanal, Zuwasser und Strom sind hierbei zu ergänzen. Aus klimaschutztechnischen Gesichtspunkten soll das Gebäude in ein KFW 55 ähnliches Bauwerk erstellt werden. Im Bereich der Technik soll unter dem Ziel LOW TECH wartungsarme und nachhaltige Technik gebaut werden. Derzeit angedacht ist hierbei eine Fußbodenheizung mit Wärmepumpe. Das Dach soll mit einer PU-Dämmung mit Gründach und Option einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Es liegt bereits eine Baugenehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms mit Datum 05.07.2024 für die Erweiterung der Kindertagesstätte "Spielwiese" vor. Die Leistungsphasen 1 - 4 der Objektplanung sind erbracht. Die Planungsleistungen TGA sind noch zu erbringen. Die ausgeschriebene Planungsleistung TGA für die Anbauten / Erweiterungsbauten umfasst die Leistungsphasen 1 - 3, 5 - 9 gemäß HOAI. (LPH 4 sofern erforderlich). 2. Altbau / Sanierung / Umbau / Modernisierung: Das Bestandsgebäude (BGF von rund 800 ²) soll einer umfassenden Überarbeitung im nachhaltigen und energetischen Sinn unterzogen werden. Sicherheitstechnische Anlagen wie elektrische und brandmeldetechnische Anlagen sollen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Die vorhandenen Fenster und Türen sollen ausgetauscht werden. Weiterhin ist die die Erneuerung der Dachdämmung und ggf. der Fassade vorgesehen. Für die Haustechnik sind energiesparende Konzepte zu entwickeln, um die bestehenden Anlagen zu optimieren und die Anbauten zu integrieren. Auf dem Dach soll eine Photovoltaikanlage mit Batterie zur Eigenstromversorgung installiert werden. Die ausgeschriebene Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung für den Altbau umfasst die Leistungsphasen 1 - 3, 5 - 9 gemäß HOAI. (LPH 4 sofern erforderlich). Ein Förderantrag für den Neubau (zwei Gebäudeteile) und die baulichen Maßnahmen im Bestandsgebäude soll beim Kreis gestellt werden. Die Mitwirkung beim Erstellen des Förderantrags ist somit Bestandteil der vorgesehenen Leistungen dieser Maßnahme. Weitere Angaben sind aus der Baubeschreibung vom 27.05.2025 zu entnehmen. KOSTEN: Anrechenbare Kosten für die TGA belaufen sich gemäß Grobkostenschätzung Stand 27.05.2025 auf: 1. Anbau / Erweiterungsbauten: Kostengruppe 410: 41.397,50 EUR brutto ger. 34.790,00 EUR netto Kostengruppe 420: 121.337,50 EUR brutto ger. 101.960,00 EUR netto Kostengruppe 430: 14.846,00 EUR brutto ger. 12.480,00 EUR netto Kostengruppe 440 118.482,50 EUR brutto ger. 99.570,00 EUR netto Kostengruppe 450 6.852,00 EUR brutto ger. 5.760,00 EUR netto Kostengruppe 470 41.000,00 EUR brutto ger. 34.450,00 EUR netto Kostengruppe 480 11.420,00 EUR brutto ger. 9.600,00 EUR netto Kostengruppe 490 6.281,00 EUR brutto ger. 5.280,00 EUR netto Kostengruppe 400: 361.616,50 EUR brutto ger. 303.890,00 EUR netto 2. Altbau / Sanierung / Umbau / Modernisierung: Kostengruppe 410: 185.000,00 EUR brutto ger. 155.460,00 EUR netto Kostengruppe 420 82.000,00 EUR brutto ger. 68.910,00 EUR netto Kostengruppe 430 14.500,00 EUR brutto ger. 12.180,00 EUR netto Kostengruppe 440 114.000,00 EUR brutto ger. 95.800,00 EUR netto Kostengruppe 450 12.500,00 EUR brutto ger. 10.500,00 EUR netto Kostengruppe 470 75.000,00 EUR brutto ger. 63.030,00 EUR netto Kostengruppe 480 11.000,00 EUR brutto ger. 9.240,00 EUR netto Kostengruppe 490 8.500,00 EUR brutto ger. 7.140,00 EUR netto Kostengruppe 400: 502.500,00 EUR brutto ger. 422.260,00 EUR netto Hinweis zur Honorierung: Das Honorar für die Anbauten/Erweiterungsbauten und für den Altbau im Bestand wird zusammengefasst als eine Baumaßnahme nach HOAI berechnet. Vergütet wird die Honorarzone II gemäß HOAI. Sollte eine autarke "Gebäudeautomation" geplant werden, unterliegt das Honorar gemäß HOAI der Honorarzone III. Planungs- und Bauzeiten; Grobterminplan: Die Beauftragung der ausgeschriebenen Planungsleistungen erfolgt nach der Durchführung des VgV-Verfahrens voraussichtlich im Oktober / November 2025. Der Baubeginn ist abhängig vom Bewilligungsbescheid des Fördergebers und kann zum heutigen Zeitpunkt nicht genau fixiert werden. Je nach Konzeption des Bauablaufes und vorbehaltlich der Freigabe durch die Fördergeber ist vorgesehen, mit dem Bau voraussichtlich im Frühjahr 2027 zu beginnen. Die Bauzeit wird derzeit auf ca. 18 Monate + 6 Monate Abrechnung eingeschätzt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst einmal die LPH 1 - 3 für Neubau und Altbau beauftragt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Mitwirkung bei Abstimmung mit Förderbehörden, Kostenobergrenze, Besprechungen Vom Planer ist ggfs. während der Bauzeit eine Abstimmung mit den Förderbehörden bei Zwischen- und Schlussverwendungsnachweisen erforderlich. Die genehmigte Planung und Kostenobergrenze der genehmigten Kosten ist einzuhalten und darf nur mit ausführlicher Begründung, Freigabe des Bauherrn sowie Freigabe der Förderbehörden erfolgen. Die regelmäßige Teilnahme an Planungs- und Baubesprechungen und Protokollierung der eigenen Leistungs- und Überwachungsbereiche ist in der Leistung des Planers enthalten.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Valeur estimée:
Fixé à 59 000 €
Date d'attribution:
Attribué le 28 novembre 2025
Objet et critères:
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Valeur estimée:
Fixé à 59 000 €
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