Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - Abbruch und Neubau Wohngebäude mit Bedienstetenwohnungen Karthauser Str. 18, 20 und 22 in Regensburg - Planungsleistungen gem. §34 und § 39 HOAI 2021
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Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - Abbruch und Neubau Wohngebäude mit Bedienstetenwohnungen Karthauser Str. 18, 20 und 22 in Regensburg - Planungsleistungen gem. §34 und § 39 HOAI 2021
Acheteur: Bezirk Oberpfalz
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure négociée
Secteur (CPV): Services d'architecture & d'ingénierie (71221000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-von-architekturburos-bei-gebauden-abbruch-und-neubau-wohngebaude-mit-bedienstetenwohnun-55ba89077d
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/167133-2026
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Der Bezirk Oberpfalz plant den Abriss und den anschließenden Neubau von drei Wohngebäuden mit insgesamt ca. 40 Wohneinheiten auf den Grundstücken Karthauser Straße (K) 18, 20 und 22 in Regensburg. Ziel ist die Schaffung von zeitgemäßem, barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Beschäftigte der Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (medbo) und der Bezirksverwaltung. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde eine bezirkseigene Vorplanung erstellt, um den Umfang und die Finanzierbarkeit der Maßnahme einschätzen zu können. Die bezirkseigene Vorplanung kann als Grundlage für die weitere Planung verwendet werden. Es steht den Bewerbern jedoch auch frei, im Rahmen des Verfahrens einen abweichenden Entwurf zu erarbeiten. Die neue Wohnbebauung soll ohne Tiefgarage, jedoch mit einem integrierten, innovativen Mobilitätskonzept unter Beachtung der Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg realisiert werden. Die städtebauliche Einbindung, die qualitätvolle Freianlagenplanung sowie die Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und dem Umweltamt der Stadt Regensburg sowie mit der Förderstelle sind Teil des planerischen Gesamtkonzepts. Das Vorhaben soll im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) des Freistaats Bayern durchgeführt werden. Weitere Fördermöglichkeiten sollen geprüft werden. Eine Zuarbeit der Planer zu den Fördermittelanträgen und zum Verwendungsnachweis ist Teil der Beauftragung. Denkbar wäre, dass die Umsetzung ggf. in drei Bauabschnitten erfolgt (Abriss und Neubau K 18, danach Abriss und Neubau K 20, dann Abriss und Neubau K 22). Deshalb sollte bereits im ersten Gebäude (Karthauser Straße 18) ein Wohnungsmix vorhanden sein (also abweichend von der jetzigen bezirkseigenen Vorplanung). Die Beachtung der Richtlinien des KommWFP sowie der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) ist verbindlich, insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit (DIN-Vorgaben) und Wohnungsgrößen gemäß WFB. Bitte beachten Sie zudem, dass sich das Baugrundstück im Bereich eines Bodendenkmals befindet (Denkmal-Aktennummer D-3-6938-0941; Siedlungen der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Münchshöfener Kultur, der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Bestattungsplätze der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Straßen der römischen Kaiserzeit).
Der Bezirk Oberpfalz plant den Abriss und den anschließenden Neubau von drei Wohngebäuden mit insgesamt ca. 40 Wohneinheiten auf den Grundstücken Karthauser Straße (K) 18, 20 und 22 in Regensburg. Ziel ist die Schaffung von zeitgemäßem, barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Beschäftigte der Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (medbo) und der Bezirksverwaltung. Der Auftraggeber legt Wert auf innovative Konzepte, eine ökologisch orientierte einfache und robuste Bauweise ("low tec") im Hinblick auf den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde eine bezirkseigene Vorplanung erstellt, um den Umfang und die Finanzierbarkeit der Maßnahme einschätzen zu können. Die bezirkseigene Vorplanung kann als Grundlage für die weitere Planung verwendet werden. Es steht den Bewerbern jedoch auch frei, im Rahmen des Verfahrens einen abweichenden Entwurf zu erarbeiten. Die neue Wohnbebauung soll ohne Tiefgarage, jedoch mit einem integrierten, innovativen Mobilitätskonzept unter Beachtung der Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg realisiert werden. Die städtebauliche Einbindung, die qualitätvolle Freianlagenplanung sowie die Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und dem Umweltamt der Stadt Regensburg sowie mit der Förderstelle sind Teil des planerischen Gesamtkonzepts. Das Vorhaben soll im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) des Freistaats Bayern durchgeführt werden. Weitere Fördermöglichkeiten sollen geprüft werden. Eine Zuarbeit der Planer zu den Fördermittelanträgen und zum Verwendungsnachweis ist Teil der Beauftragung. Denkbar wäre, dass die Umsetzung ggf. in drei Bauabschnitten erfolgt (Abriss und Neubau K 18, danach Abriss und Neubau K 20, dann Abriss und Neubau K 22). Deshalb sollte bereits im ersten Gebäude (Karthauser Straße 18) ein Wohnungsmix vorhanden sein (also abweichend von der jetzigen bezirkseigenen Vorplanung). Eine Gesamtplanung der Baumaßnahme wird angestrebt. Die Beachtung der Richtlinien des KommWFP sowie der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) ist verbindlich, insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit (DIN-Vorgaben) und Wohnungsgrößen gemäß WFB. Der Basisstandard der Barrierefreiheit ist ausreichend, es werden keine rollstuhlgeeigneten Wohnungen benötigt. Flexible, variable Grundrisskonzepte werden begrüßt. Bitte beachten Sie zudem, dass sich das Baugrundstück im Bereich eines Bodendenkmals befindet (Denkmal-Aktennummer D-36938-0941; Siedlungen der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Münchshöfener Kultur, der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Bestattungsplätze der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Straßen der römischen Kaiserzeit). Freianlagen: Die Gestaltung der Freianlagen soll neben einer hohen Aufenthaltsqualität die Auswirkungen des Klimawandels im Sinne eines resilienten Stadtklimas berücksichtigen. Im Bezug auf ein Schwammstadtkonzept soll das Grundstück den natürlichen Funktionen (z.B. Versickerungsfähigkeit und Grundwasserneubildung, Biodiversität) möglichst nahe kommen. Fahrradabstellmöglichkeiten in ausreichendem Maße sind zu integrieren. Zu vergebene Leistungen: Abriss und Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freiraumplanung. Es ist beabsichtigt, einen Generalunternehmer zu beauftragen. Die zu vergebenden Planungsleistungen entsprechen den LPH 2-7 mit funktionaler Ausschreibung und künstlerischer Oberleitung.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Attribué le 13 janvier 2026
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