Allemagne - Services d'architectes, d'ingénieurs et de bureaux de contrôle - Samtgemeinde Schwarmstedt - Construction d'une nouvelle caserne de pompiers à Bothmer
OriginalDeutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Samtgemeinde Schwarmstedt - Neubau eines Feuerwehrhauses in Bothmer
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Allemagne - Services d'architectes, d'ingénieurs et de bureaux de contrôle - Samtgemeinde Schwarmstedt - Construction d'une nouvelle caserne de pompiers à Bothmer
Acheteur: Samtgemeinde Schwarmstedt
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure négociée
Secteur (CPV): Services d'architecture & d'ingénierie (71000000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions-und-ingenieurburos-und-prufstellen-samtgemeinde-schwar-6a26d112e4
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/160901-2026
Résumé
Résumé généré automatiquement
La Samtgemeinde Schwarmstedt, en Allemagne, prévoit la construction d'une nouvelle caserne de pompiers à Bothmer. Le bâtiment actuel présente des défauts importants: vestiaires non séparés par sexe, absence de douches de nettoyage grossier, quasi absence de stationnement, pas d'extraction des gaz d'échappement dans la halle, et portes et emplacements trop petits pour les véhicules modernes, dont le nouveau TSF-W. Le besoin est justifié par le plan des besoins des pompiers. Afin de réduire les coûts, une halle en acier préfabriquée ou une construction modulaire est envisagée, sur le terrain communal d'environ 12.010 m² le long de la Bothmersche Strasse (K 106).
Description
Die Samtgemeinde Schwarmstedt plant den Neubau des Feuerwehrhauses Bothmer. Ziel des Vorhabens ist der Neubau eines modernen, funktionalen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Bothmer auf Grundlage aktueller Anforderungen an Technik, Barrierefreiheit, Einsatzabläufe und Arbeitsbedingungen. Um die Kosten für den Neubau möglichst gering zu gestalten, soll dieses Objekt in Form einer Stahlhallenfertigkonstruktion bzw. in Modulbauweise errichtet werden. Die Notwendigkeit des Neubaus ergibt sich dabei u. a. aus dem vorliegenden Feuer-wehrbedarfsplan, welcher dem bisherigen Feuerwehrhaus Bothmer einen erheblichen Renovierungs- und Erweiterungsbedarf attestiert. So ist z. B. der Umkleidebereich der Einsatzkräfte direkt in die Fahrzeughalle integriert und hier folglich keine Geschlechtertrennung möglich. Ferner sind keine Duschen zur Grobreinigung vorhanden. Darüber hinaus sind nahezu keine Parkplätze für die Einsatzkräfte rund um das Feuerwehrhaus vorhanden. Außerdem ist in der Fahrzeughalle keine Abgasabsaugung vorhanden und die vorhandenen Hallentore bzw. die Einsatzfahrzeugstellplätze von ihrer Dimensionierung her so klein, dass sie moderne Feuerwehrfahrzeuge nicht aufnehmen können. Das ebenfalls in der Beschaffung befindliche neue TSF-W könnte daher im Bestandsgebäude gar nicht mehr untergebracht werden. Es bestehen also diverse funktionale Mängel, deren umfassende nachhaltige Behebung wirtschaftlich nur durch einen Neubau zu erreichen scheint. Es ist geplant, das Feuerwehrhaus entlang der "Bothmersche Straße" (K 106) mit Anschluss an die "Alte Dorfstraße" (Gemeindestraße) im zu errichten. Dies führt in im Ortsteil Bothmer nur zu einer geringen Veränderung der Fahrzeiten, da auch der neu geplante Standort in der Ortsmitte liegt. Weiterhin wird der Ortsteil mit einer Fahrzeit von 3 Minuten abgedeckt und die Eintreffzeit von 10 Minuten planerisch eingehalten. Der Neubau soll auf dem gemeindeeigenen 12.010 m² großen Grundstück (Flur 2, Flurstück 309/11, Gemarkung Bothmer) entstehen. Es handelt sich hier um eine ehemalige Ackerfläche. Bestandsbauten sind dort nicht zu entfernen/abzureißen. Da das Grundstück vom Gelände her recht tief gelegen ist, ist davon auszugehen, dass zumindest die Fläche des Gebäudes aus Gründen des Hochwasserschutzes baulich erhöht werden muss. Das aktuelle Feuerwehrhaus Bothmer befindet sich in der "Alte Dorfstraße". Der dortige Betrieb kann und wird während der Bauphase des neuen Feuerwehrhaues unverändert aufrechterhalten. Eine Interimslösung ist folglich nicht notwendig. Das angedachte 2-geschossige Feuerwehrhaus soll auf ca. 660 m² (33mx20m) BGF eine Fahrzeughalle mit drei Einsatzfahrzeugeinstellplätzen und Räumen zur Dekontamination, Grobwäsche und Trocknung sowie Räume für die Übungs- und Einsatzabwicklung, Räume für Ausbildung, Aufenthalt, Versorgung und Verwaltung (mind. ein Büro für den/die Ortsbrandmeister/in und ein gemeinsames Büro für den/die Kinder-/Jugendfeuerwehrwart/in), Werkstätten- und Lagerräume beinhalten. Darüber hinaus sind getrennte Umkleidebereiche für die Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie ein gesonderter gemeinsamer Ausbildungsraum für die Kinder- und Jugendfeuerwehr vorzusehen. Technik-, Verkehrs- und sonstige Flächen sind gem. Raumprogramm umzusetzen. Soweit wirtschaftlich darstellbar, soll das Gebäude primär mit regenerativen Energien betrieben werden. In den Außenanlagen sind neben den erforderlichen Flächen wie Stauraum vor den Toren, Alarmparkplätzen (mind. 15 Stück) und Übungsflächen auch ein Feuerwehrübungsplatz mitsamt Übungsturm vorzusehen. Ferner soll die Kompensation für das Projekt grundsätzlich direkt auf dem o. g. Flurstück erfolgen. Das Projekt sollte dabei eine zu versiegelnde Fläche von rd. 1.100 m² nicht überschreiten. Die Entwässerung hat vollständig auf dem Grundstück zu erfolgen. Im Rahmen der Planung/Kompensation ist für das von der Feuerwehr genutzte Gesamtgelände (inkl. Übungsplatz) eine vollständige Eingrünung, u. a. zur Abschirmung bzw. zum Lärmschutz zur angrenzenden Wohnbebauung im "Johann Caspar Weg" und der K 106, einzuplanen. Aus der verkehrlichen Anbindung ergibt sich die Besonderheit, dass der ausrückende Einsatzverkehr über eine direkte Anbindung an die K 106 erfolgen soll. Diese Anbindung ist mit einer Schrankenanlage vor der unbefugten Nutzung zu schützen. Der Einsatzrückfahrverkehr sowie die An/Abfahrt der alarmierten Einsatzkräfte soll über eine eigenständige von der "Alte Dorfstraße" erschlossene Zufahrt erfolgen. Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden. Für die Realisierung des Neubaus ist ein Budget von 2.000.000 EUR vorgesehen, welches sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung beinhaltet. Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Planung, Errichtung, Möblierung erwartet sich die Samtgemeinde Schwarmstedt ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit sowie ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für den Neubau des Feuerwehrhauses Bothmer gewährleistet. Die Teilnehmer werden angehalten, den Leistungszeitraum so zu planen und zu optimieren, dass eine Fertigstellung und Indienststellung des Gebäudes bis Ende 2027 erreicht werden kann.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 betreffend die Entwässerung optional bei Bedarf nebst örtlicher Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zur HOAI - Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - bei Bedarf: Bauphysik Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - Bauphysik Raumakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragneh-mer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 mois
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