Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Freianlagen für die barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofsumfelds
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Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Freianlagen für die barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofsumfelds
Acheteur: Wallfahrtsstadt Werl
Pays: Allemagne
Date limite: 21 août 2026
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Services d'architecture & d'ingénierie (71000000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions-und-ingenieurburos-und-prufstellen-planungsleistungen-49c688c02c
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/501256-2026
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Description
Die Wallfahrtsstadt Werl, vertreten durch den Fachbereich III, Stadtplanung Straßen und Umwelt, 59457 Werl, beabsichtigt die Ingenieurleistungen zur Planung eines Bahnhofsvorplatzes inkl. Busbahnhof Der städtische Busbahnhof befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Werl und bildet damit den zentralen Verknüpfungspunkt des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt. Der Gesamtbereich umfasst eine Fläche von ca. 8.500 m² und schließt die Zufahrtsbereiche, die Bussteige, Wartebereiche, Stellplätze sowie die angrenzende Erschließungsinfrastruktur mit ein. Der beigefügte Plan (Anlage 1) zeigt den räumlichen Kontext des Planungsbereichs. Die Neuplanung des ZOB und der angrenzenden Verkehrsbereiche soll folgende Planungsziele beinhalten: Verkehrliche Ziele, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und städtebauliche Integration, Flächeneffizienz und Nachhaltigkeit Die Ingenieurleistungen sollen stufenweise beauftragt werden. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-2. Die Bindefrist zur Ausführung der weiteren Leistungsphasen ist für 2 Jahre nach Fertigstellung der Leistungsphasen 1-2 eingeplant. Die Beauftragung beider Lose erfolgt zeitgleich. Es kann für beide Lose ein Angebot abgegeben werden. Die genaue Abstimmung zwischen Los 1 und Los 2 können Sie den Vergabeunterlagen (LV Honorarabfrage Verkehrsanlagen und Freianlagen Busbahnhof) entnehmen. Fragen dazu können über den Vergabemarktplatz vorab gestellt werden. Es ist beabsichtigt, für die Maßnahmenbereiche, die die verkehrliche Situation sowie die Barrierefreiheit des ÖPNV verbessert, Fördermittel zu beantragen. Die förderrechtlichen Anmeldefristen sowie die erforderlichen vorgelagerten politischen Abstimmungen machen es zwingend erforderlich, dass die Ergebnisse der Leistungsphase 1 und 2 - bestehend aus Vorplanungsunterlagen (Lageplan, Erläuterungsbericht und einer Kostenschätzung - bis Anfang November 2026 vorliegen. Zeichnet sich im Zuge der Bearbeitung eine Gefährdung dieses Termins ab, ist der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich zu informieren. Frist für Bieterfragen: 10.08.2026
1. Planungsreihenfolge und Begründung der zeitlichen Staffelung Der Auftragnehmer von Los 1 (Verkehrsanlagen) nimmt die Planungsarbeit als erster Auftragnehmer auf. Aufgabe des Los-1-Auftragnehmers ist es, in den Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) den gesamten Flächenbedarf für die notwendige ÖPNV-Infrastruktur verbindlich zu definieren. Dies umfasst insbesondere: - Lage, Anzahl und Dimensionierung der Bussteige - Fahrgassen, Schleppkurven und Wendeflächen für Linienbusse - Zufahrten und Abfahrten für den Individualverkehr - Taxi-Vorfahrt, Kurz- und Langzeitstellplätze - Erforderliche Sicherheitsabstände und Verkehrsflächen; Der Auftragnehmer von Los 2 (Freianlagen) ist berechtigt und verpflichtet, seine Planungsleistungen erst nach formeller Freigabe des Meilensteins M1 durch den Auftraggeber aufzunehmen. Der Meilenstein M1 ist erfüllt, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: ? Der Auftragnehmer von Los 1 hat die Leistungsphase 2 (Vorplanung) abgeschlossen und dem Auftraggeber zur Prüfung vorgelegt ? Der Auftraggeber hat den Vorplanungsergebnissen von Los 1 schriftlich zugestimmt ? Die durch die Verkehrsplanung belegten Flächen sind in einem abgestimmten Flächenaufteilungsplan dokumentiert und dem Auftragnehmer von Los 2 förmlich übergeben worden 3. Parallele Bearbeitung beider Leistungsbilder Der Auftragnehmer von Los 2 erhält seine endgültige Flächenzuweisung erst mit Freigabe des Meilensteins M1. Bis zu diesem Zeitpunkt ist er lediglich zur Erbringung der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) berechtigt, soweit diese ohne Kenntnis der endgültigen Flächengröße sinnvoll durchführbar ist. Nach formeller Freigabe des Meilensteins M1 durch den Auftraggeber erfolgt eine parallele Bearbeitung beider Leistungsbilder mit gemeinsamen Abstimmungsterminen.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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