Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Ertüchtigung Schwarzer Graben ST Leimbach, Heringen (Werra)
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Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Ertüchtigung Schwarzer Graben ST Leimbach, Heringen (Werra)
Acheteur: Magistrat der Stadt Heringen (Werra)
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure négociée
Secteur (CPV): Services d'architecture & d'ingénierie (71000000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions-und-ingenieurburos-und-prufstellen-ertuchtigung-schwar-24d89bf895
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/165117-2026
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Freiberufliche Leistungen "Ingenieurbau" gem HOAI §41 für Wasserbau inkl. örtlicher Bauüberwachung
Beim sogenannten "Schwarzer Graben" handelt es sich um einen Bachlauf, der als rechter Zufluss der Werra nahe Widdershausen entspringt und durch Leimbach fliest. Das osthessische Leimbach ist ein Stadtteil des Landkreises Hersfeld-Rotenburg und befindet sich unmittelbar an der Landesgrenze zwischen Hessen und Thüringen. Das Naturschutzgebiet Rohrlache von Heringen befindet sich ebenfalls unweit von Leimbach, welches vom Bachlauf durchschnitten wird. Das Naturschutzgebiet verfügt über einen Teich, der sich in der Nähe des Schwarzen Grabens befindet. Das gegenständliche Plangebiet umfasst eine Engstelle des Bachlaufes und erstreckt sich über eine Länge von ca. 200 m. Verortet ist dieser in nördlicher Stadtrandlange zwischen den Straßen "Dorfstraße" und "Hinterm Dorf". Der gegenständliche Bachabschnitt ist im Rahmen der ausgeschriebenen Planung neu zu gestalten und zu renaturieren (sogenannte "Ertüchtigung"). Planungsleistungen Ingenieurbauwerke, LPH 1-9 inkl. örtlicher Bauüberwachung gem. HOAI §41 Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen des Ingenieurbauwerks, die im Rahmen der Ertüchtigung des Schwarzen Grabens erneuert bzw. neu hergestellt werden. Im Zuge der Ertüchtigung des Schwarzen Grabens müssen zunächst die bereits vorhandenen Bahnschwellen an einer Uferseite beseitigt werden, da diese nicht mehr voll funktionstüchtig sind und im Übrigen ohne Planungsgrundlage und ohne explizite behördliche Genehmigung errichtet wurden. Da diese Sicherung des Bachlaufes durch einen Anwohner erfolgte und sich diese Sicherung auf dem Grundstück des Anwohners befindet, hat der Rückbau in enger Abstimmung mit diesem zu erfolgen. Neben dem Rückbau und Wiederaufbau einer Ufersicherung, ist eine Renaturierung Kernaufgabe der ausgeschriebenen Planerleistungen. Somit ist beispielweise die Verwendung "einfacher Betonschalen" nicht gewünscht, sondern es sind naturnahe Maßnahmen vorzusehen. Da es sich bei dem gegenständlichen Bachabschnitt um eine Engstelle handelt, ein größerer Teich im nahegelegenen Naturschutzgebiet oberhalb des gegenständlichen Bachabschnitts vorhanden ist und unmittelbar vor dem gegenständlichen Bachabschnitt der Bachquerschnitt verengt wird, wird eine Prüfung von Hochwasserschutzmaßnahmen und -präventionen notwendig sein. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist erforderlichenfalls mit zu berücksichtigen. Die dafür benötigte Planung und Einbeziehung entsprechender Behörden und Akteuren sind früher Bestandteil des Planungsumfangs. In Zusammenhang mit den vorgesehenen Maßnahmen sind durch den gegenständlich ausgeschriebenen Planer auch Fördermöglichkeiten (jeglicher Art) zu überprüfen. Stehen für diese Maßnahme Fördermittel zur Verfügung, unterstützt der Planer den Auftraggeber mit seiner Zuarbeit (Förderanträge, Mittelabrufe, Verwendungsnachweise) für eine wirksame Erlangung der Fördermittel. Die Beachtung des öffentlichen Vergaberechts nach GWB/VgV wird durch den gegenständlich ausgeschriebenen Planer bei der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen zu beachten sein. Eine weitere Besonderheit sind die im Planungsabschnitt verlaufenden Versorgungsleitungen für die Wasserversorgung und Entwässerung. Um eine Beschädigung der Leitungen zu vermeiden, sind die entsprechenden Versorgungsträger in der frühen Planungsphase bereits mit einzubinden. Ein (unverbindlicher) Überblick über vorhandene Leitungen sind den Anlagen zur Auftragsbekanntmachung beigefügt. Da ein Vorhandensein weiterer unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen (jeglicher Art, wie beispielsweise Wasser, Abwasser, Elektro, Telekom, Gas usw.) nicht ausgeschlossen werden kann, sind die entsprechenden Erschließungsträger ebenfalls von Beginn mit einzubinden, Leitungspläne sind zu besorgen und eine Schnittstellenplanung ist zu erstellen. Das frühe Einbinden aller relevanten Träger ist nicht nur für die Lokalisierung der Leitungen entscheidend, sondern auch die Aufbereitung von Informationen über den Zustand. Die Möglichkeit, im Zuge der gegenständlichen Maßnahme zeitgleich vorhandene Leitungen zu erneuern oder auszubessern, ist ebenfalls durch den gegenständlich ausgeschriebenen Planer mit den Trägern abzustimmen und zu prüfen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist eine ganzheitliche Planungsleistung des Ingenieurbauwerks zu vergeben. Diese Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI §41 sowie die örtliche Bauüberwachung. Die Leistungen werden stufenweise nach folgenden Stufen abgerufen: Stufe 1: LPH 1-4 HOAI Stufe 2: LPH 5-9 HOAI + örtliche Bauüberwachung Der Auftragnehmer wird zunächst nur mit Stufe 1 beauftragt. Über die weitere Beauftragung der Folgestufe 2 entscheidet der Auftraggeber und ist Abhängig von der Bereitstellung finanzieller Mittel um die Maßnahme baulich umsetzen zu können. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Beauftragung mit der Stufe 2. Sofern eine Weiterbeauftragung nach Stufe 1 mit der Stufe 2 nicht erfolgt, hat der Auftragnehmer keinerlei Ansprüche auf Vergütung der Leistungen aus den nicht-beauftragten Stufen und insbesondere keine Ansprüche auf entgangenen Gewinn. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Information über die Gründe, die für einen Verzicht auf eine Weiterbeauftragung ausschlaggebend sind. Eine enge Kooperation und Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Behörden und den Erschließungsträgern wird vorausgesetzt. Auftragnehmer müssen eine/n permanent zuständige/n Projektleiter/in und dessen/deren Stellvertreter/in benennen. Bei Interesse zur Teilnahme an der Angebotsabgabe ist der Bewerbungsbogen und das Angebotsblatt auszufüllen und fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen: Bew-Bogen_Ing.bauwerk_bitte-ausgefüllt-einreichen_Formularstand 15.09.2025.xlsx Angebotsblätter-bitte-ausfgefüllt-als-pdf-einreichen_Formularstand 15.09.2025.xlsx Aktuell sind folgende Termine angedacht: Einreichung Genehmigungsplanung (LPH 4) 01.08.2026 voraussichtlicher Baubeginn Frühjahr 2027 voraussichtliche Gesamtfertigstellung 30.11.2027
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Date d'attribution:
Attribué le 19 janvier 2026
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