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Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Baubetriebliche Leistung
Acheteur: Universitätsklinikum Düsseldorf
Pays: Allemagne
Date limite: 10 juin 2026
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Services d'architecture & d'ingénierie (71000000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions-und-ingenieurburos-und-prufstellen-baubetriebliche-lei-5f63c6c6a7
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/381431-2026
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Description
Das Universitätsklinikum Düsseldorf(abgekürzt UKD) errichtet auf dem Campus den Neubau eines Klinikgebäudes zur Aufnahme der Haut- und Augenklinik. Weiterhin werden in dem neuen Gebäude eine Klinik für Knochenmarktransplantationen (stationär und ambulant) sowie eine geriatrische Abteilung untergebracht. Das Baugrundstück liegt im Inneren des Campusgeländes und ist weitgehend eben, mit geringen Geländehöhendifferenzen durch Aufschüttungen von bis zu 3 Meter. Der 5-geschossige Neubau in Stahlbetonbauweise mit einem Untergeschoss und Technikgeschoss hat oberirdisch keinen Anschluss an angrenzende Gebäude. Unterirdisch wird das Bauwerk an die automatische Warentransportanlage (AWT) sowie an diverse Medien über Kanäle angeschlossen. Gebäudedaten: Nutzfläche 12.152 m² Bruttogrundfläche 29.439 m² Bruttorauminhalt 119.869 m³ Die OK FFB +/- 0,00 m des Neubaus beträgt 38,80 m ü
Der Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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