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Deutschland - Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit - 2026-14_Ledabrücke_SiGeKo_ex-post_Bekanntmachung
Acheteur: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Services d'architecture & d'ingénierie (71317200)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-im-bereich-gesundheitsschutz-und-sicherheit-2026-14-ledabrucke-sigeko-ex-post-bekanntma-0e5a9ca920
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/327800-2026
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Um- und Ausbau südlich Leer inkl. BW über WL Leda SiGeKo - Leistung zum Neubau der Ledabrücke
Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen gem. Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998 (zuletzt 27.06.2017 geändert) in Verbindung mit den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) und den technischen Regeln für Gefahrenstoffe, Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524 bzw. DGUV Regel 101-004 kontaminierte Bereiche) Aufgaben des Koordinators gem. § 3 Abs. 2 BaustellV (während der Planung der Ausführung) und gem. § 3 Abs. 3 BaustellV (während der Ausführung des Bauvorhabens) Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung: - Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzge-setz bei der Planung der Ausführung - Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle - Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen und an den Pla-nungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist - Ggfs. Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung - Ggfs. Erstellen einer Baustellenordnung - Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen - Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden. Aufgaben des Koordinators während der Ausführung der Bauvorhaben - Erstellen der Vorankündigung und Übermitteln der Vorankündigung an die nach Landesrecht zuständige Behörde - Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeits-schutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen - Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheits-schutz gegenüber allen Auftragnehmern inkl. Nachunternehmer - Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicher-heit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -Begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse - Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitsgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen. - Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit vorhanden) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen. - Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle - Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Date d'attribution:
Attribué le 21 avril 2026
Objet et critères:
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