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Deutschland - Dienstleistungen des Sozialwesens - Grund- und Sozialbetreuung EAEH

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Durchführung der Grund- und Sozialbetreuung bei 4 Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) - aufgeteilt auf 4 Lose Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen und Spezifikationen der Ausschreibung entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grund- und in Sozialbetreuung. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu betreuen: -Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung der Arbeitsangelegenheiten, - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Der Auftragnehmer hat dabei erforderliches Personal vorzuhalten, welches körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützt (z. Bsp. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/ Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (z. Bsp. für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/ Verteilung/ Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Erfassen von technischen Störungen bei Zimmerkontrollen sowie den allgemeinen Zustand in der Unterkunft inkl. tägliche Weiterleitung von erforderlichen Störungsmeldungen, - Melden von technischen, baulichen und sonstigen Störungen, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist der Auftragnehmer verpflichtet, einen Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. ur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten, - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, - Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung, - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag, - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter, - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung, - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks, - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen, - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften, - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit, -Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes.; Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen und Spezifikationen der Ausschreibung entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grund- und in Sozialbetreuung. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu betreuen: -Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung der Arbeitsangelegenheiten, - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Der Auftragnehmer hat dabei erforderliches Personal vorzuhalten, welches körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützt (z. Bsp. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/ Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (z. Bsp. für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/ Verteilung/ Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Erfassen von technischen Störungen bei Zimmerkontrollen sowie den allgemeinen Zustand in der Unterkunft inkl. tägliche Weiterleitung von erforderlichen Störungsmeldungen - Technische, bauliche und sonstige Störungen melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist der Auftragnehmer verpflichtet, einen Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten, - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, - Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung, - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag, - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter, - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung, - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks, - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen, - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften, - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit, -Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes.; Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen und Spezifikationen der Ausschreibung entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grund- und in Sozialbetreuung. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu betreuen: - Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten, - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Der Auftragnehmer hat dabei erforderliches Personal vorzuhalten, welches körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützt (z. Bsp. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (z. Bsp. für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/ Verteilung/ Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Erfassen von technischen Störungen bei Zimmerkontrollen sowie den allgemeinen Zustand in der Unterkunft inkl. tägliche Weiterleitung von erforderlichen Störungsmeldungen, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist der Auftragnehmer verpflichtet, einen Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten, - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, - Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung, - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag, - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter, - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung, - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks, - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen, - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften, - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit, -Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes.; Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen und Spezifikationen der Ausschreibung entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grund- und in Sozialbetreuung. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu betreuen: - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel,Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliches Personal vorzuhalten, welches körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützt (z. Bsp. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/ Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (z. Bsp. für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), -Ausgabe/ Verteilung/ Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Erfassen von technischen Störungen bei Zimmerkontrollen sowie den allgemeinen Zustand in der Unterkunft inkl. tägliche Weiterleitung von erforderlichen Störungsmeldungen, - Technische, bauliche und sonstige Störungen melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist der Auftragnehmer verpflichtet, einen Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr mit drei Personen zu besetzen. In der Zeit von 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr ist eine weitere Person einzusetzen. Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind montags bis freitags zwei Personen im Umfang von je 8 Stunden in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten, - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Kinderbetreuung, - Beratung zu gesellschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen für den Alltag, - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung, - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 mois

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