Deutschland - Dienstleistungen des Sozialwesens - Bereitstellung/Betriebsführung Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101 zur Unterbringung wohnungsloser Familien
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Deutschland - Dienstleistungen des Sozialwesens - Bereitstellung/Betriebsführung Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101 zur Unterbringung wohnungsloser Familien
Acheteur: Landeshauptstadt München, Sozialreferat, S-Recht/Vergabestelle
Pays: Allemagne
Date limite: 29 juin 2026
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Santé & action sociale (85310000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-des-sozialwesens-bereitstellungbetriebsfuhrung-wohnungslosenunterkunft-flexi-heim-he-2f5c063af3
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/363454-2026
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Description
Bereitstellung/Betriebsführung Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" zur Unterbringung wohnungsloser Familien
Ausgeschriebener Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien in der Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" für die Dauer von zehn Jahren. Die genannte Unterkunft dient als vertragsgegenständlicher Erfüllungsort. Im Zuge der Übernahme der Betreibertätigkeit tritt der*die ausgewählte Bieter*in (Auftragnehmerin, AN) außerdem auf Seiten der Landeshauptstadt München (LHM) in das Mietvertragsverhältnis mit der Eigentümerin des Gebäudes ein. Bei dem Objekt in der Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101 handelt es sich um ein neugebautes Flexi-Heim zur vorübergehenden Unterbringung wohnungsloser Familien. Informationen zum Objekt und zur Verteilung der insgesamt 139 Bettplätze können den beigefügten Grundrissplänen sowie der Objektbeschreibung entnommen werden. Durch Zuschlagserteilung kommt zwischen der AG und der AN ein Vertragsverhältnis zustande, dessen Inhalte diese Leistungsbeschreibung (Teil A) inklusive der besonderen Vertragsbedingungen (Teil B) und aller Anlagen sowie alle von dem*der Bieter*in mit dem Angebot eingereichte Unterlagen sind. Nach erfolgreicher Übergabe des Objektes beginnt zudem das Mietvertragsverhältnis zwischen der AN und der Eigentümerin. Betreffender, bereits im Vorfeld zwischen der Eigentümerin und der LHM geschlossener Mietvertrag vom 11.04.2024 sowie der 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 12.05.2026 werden als Anlagen 6 und 6a ebenfalls mit Zuschlag verbindlicher Vertragsbestandteil. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der*die Bieter*in demnach zum Abschluss zweier Vertragsverhältnisse bereit: der Dienstleistungsvereinbarung über die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien in der Wohnungslosenunterkunft "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" mit der AG und dem Mietvertragsverhältnis mit der ANDO Vermögensverwaltung GmbH über dasselbe Objekt für die Dauer der Betriebsführung. In ihrer Funktion (Betriebsführung der Unterkunft) übernimmt die AN die zentrale Rolle für die Abläufe im Flexi-Heim und ist als Generalmieter gemäß der im Mietvertrag mit der Eigentümerin festgelegten Aufgabenverteilung verantwortlich für den Erhalt des einwandfreien Zustands des Objektes und seiner Ausstattung. Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien in der Wohnungslosenunterkunft "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" beginnt mit Zuschlagserteilung zu laufen. Der Leistungsbeginn orientiert sich an der Übergabe des Gebäudes durch die Eigentümerin, welche nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt und für den 01. September 2026 geplant ist. Eine Verzögerung um bis zu drei Monate kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Mit erfolgreicher Übergabe des Objektes setzt die 30jährige Laufzeit des Mietvertrags zwischen der Eigentümerin und der LHM ein. Die AN tritt zeitgleich anstelle der LHM als Mieter in das Mietvertragsverhältnis ein, sodass zu diesem Zeitpunkt alle Verpflichtungen der AN aus dem Mietvertrag, insbesondere hinsichtlich des Gebäudeunterhalts sowie die Zahlung des Mietzinses, für die Dauer der Dienstleistungsvereinbarung (10 Jahre) einsetzen. Im Anschluss an die Übergabe (und ggf. bereits zuvor) hat die AN das Objekt entsprechend der vorgesehenen Nutzung als Wohnungslosenunterkunft herzurichten. Die dafür erforderliche Ausstattung des Objektes mit beweglichem Mobiliar ist von der AN im Vorfeld zu organisieren und anschließend eigenverantwortlich durchzuführen. Nach erfolgreicher Abnahme des Objektes durch Mitarbeiter*innen der LHM sowie ggf. die AN, erfolgt die Freigabe als betriebsbereite Wohnungslosenunterkunft. Sodann kann mit der Unterbringung der wohnungslosen Familien in dem Objekt begonnen werden (Belegungsbeginn). Der Belegungsbeginn hat so bald wie möglich, spätestens jedoch einen Monat nach Übergabe, zu erfolgen. Die Laufzeit der Dienstleistungsvereinbarung über die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien beträgt zehn Jahre ab Zuschlagserteilung. Das so errechnete Vertragsende stellt auch das Ende des Mietverhältnisses für die AN dar, sodass die LHM zu diesem Zeitpunkt automatisch erneut auf Mieterseite in das Mietvertragsverhältnis mit der Eigentümerin eintritt. Beide Vertragsverhältnisse enden für die AN folglich nach vorgegebenem Zeitablauf und bedürfen keiner zusätzlichen Kündigung. Die AG behält für die Dauer der Vertragslaufzeit das alleinige Belegungsrecht der Unterbringungsplätze. D.h., es ist allein der AG vorbehalten, den unterzubringenden Personen einen Vorschlag zur Unterbringung im Flexi-Heim "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" zu machen. Im Gegenzug gewährt die AG eine Belegungsgarantie von 80 Prozent der belegungs- und garantiefähigen Plätze. Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt auf der Grundlage eines zwischen der AN und den Bewohner*innen abgeschlossenen schriftlichen Beherbergungsvertrags entrichtet. Das Bettplatzentgelt schulden also ausschließlich nur die Untergebrachten. Das Bettplatzentgelt setzt sich zusammen aus der anteiligen Nettomiete pro Bettplatz, die die AN an die Eigentümerin zu leisten hat, und den von dem*der Bieter*in zu kalkulierenden Betriebsführungskosten pro Bettplatz. Das Bettplatzentgelt ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung (siehe Punkt A.V. Vergütung in der Leistungsbschreibung). Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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