Procédure ouverteToute entreprise peut remettre une offre, en une seule étape, sans présélection.Entrée complèteAu-dessus du seuil européenUn marché assez important pour que les règles européennes s'appliquent et qu'il paraisse sur TED.Entrée complète
Code CPVLe vocabulaire commun de l'UE pour ce qui est acheté : un code à huit chiffres présent dans chaque avis.Entrée complète
Allemagne - Services de santé - Procédure open-house 'Pilotage du processus de gestion de la santé en entreprise'
Acheteur: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Pays: Allemagne
Date limite: 31 déc. 2029
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Santé & action sociale (85100000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-des-gesundheitswesens-open-house-verfahren-bgm-prozesssteuerung-b58d63d821
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/322835-2026
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AOK PLUS, caisse d'assurance maladie de Saxe et de Thuringe en Allemagne, conclut des accords de coopération non exclusifs pour la mise en œuvre, selon les besoins, du processus partiel de gestion de la santé en entreprise (BGM) auprès de ses clients entreprises. Le partenaire conseille et accompagne les entreprises dans la mise en place et la réalisation de sous-processus, par exemple activité physique, stress ou leadership, et évalue les mesures afin de rendre les clients capables d'utiliser de manière autonome les structures créées. Il s'agit d'une procédure open-house : un accord est conclu avec toute entreprise intéressée remplissant les conditions de participation, à conditions uniformes. Ni date limite ni valeur estimée ne sont indiquées.
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Description
BGM-Prozesssteuerung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses "Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)" bei Firmenkunden der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und -programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Referententage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Kooperationsvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 17.11.2025 (Teilnahmefrist) vollständig ausgefüllt über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform (DTVP) eingereicht werden. Die Kooperationsvereinbarung beginnt bei Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis zum 17.11.2025 am 01.01.2026. Bei späterer Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Monatsersten des nächsten Kalenderquartals, der auf die Einreichung bzw. Vervollständigung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 15. der aktuellen Quartalsmitte (jeweils immer der 15.2.; 15.5.; 15.8.; 15.11.) vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 17.11.2025 bzw. nach dem 15. einer Quartalsmitte) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zur Mitte des darauffolgenden Quartals berücksichtigt. Die Vereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 31.12.2029. Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform an die AOK PLUS. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind. Die AOK PLUS behält sich vor, das Open-House-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.
Puis-je soumissionner ?
Procédure ouverte : tout fournisseur intéressé peut déposer une offre. Au-dessus du seuil européen : ouvert aux entreprises de tout pays de l'UE.
Sur la base de 406 attributions avec un profil d'entreprise associé au cours des 2 dernières années.
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