Deutschland - Bedarfspersonenbeförderung - Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises, On-Demand-Verkehr der REVG
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Deutschland - Bedarfspersonenbeförderung - Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises, On-Demand-Verkehr der REVG
Acheteur: REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Services de transport (60140000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-bedarfspersonenbeforderung-erbringung-von-personenverkehrsdiensten-gem-44-pbefg-auf-dem-gebiet-des-rh-57e87e7b8d
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/138154-2026
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Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Wichtige Ziele der gemeinsamen Erbringung der Personenverkehrsdienste sind die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und barrierearmen ÖPNV als Teil der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung des Rhein-Erft-Kreises und die Gewährleistung einer angemessenen Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV. Dabei sind Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der erbrachten Verkehrsleistungen besonders zu beachten. Weiterhin sind auch sichere und saubere Fahrzeuge zu gewährleisten. Die Leistungen werden in drei Lose aufgeteilt: Los 1: Bediengebiet Erftstadt, Los 2: Bediengebiet Pulheim, Los 3: Bediengebiet Frechen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforderungen im Besondern an die Bestimmungen des Förderprogramms bleibt daher ausdrücklich vorbehalten.
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Die Leistungen zu Los 1 sind im Bediengebiet Erftstadt zu erbringen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforderungen im Besondern an die Bestimmungen des Förderprogramms bleibt daher ausdrücklich vorbehalten.; Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Die Leistungen zu Los 2 sind im Bediengebiet Pulheim zu erbringen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforderungen im Besondern an die Bestimmungen des Förderprogramms bleibt daher ausdrücklich vorbehalten.; Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Die Leistungen zu Los 3 sind im Bediengebiet Frechen zu erbringen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforderungen im Besondern an die Bestimmungen des Förderprogramms bleibt daher ausdrücklich vorbehalten.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 mois
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Date d'attribution:
Attribué le 22 janvier 2026
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