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Deutschland - Ausbildung in der Persönlichkeitsentwicklung - Rahmenvertrag Supervision_2025

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Rahmenvertrag Supervision Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 1 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Bayern im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 1 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.; Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 2 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Baden-Württemberg im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 2 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.; Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 3 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Hessen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 3 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.; Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 4 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Rheinland-Pfalz-Saarland im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 4 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.; Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 5 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Nordrhein-Westfalen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 5 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.; Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 6 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Sachsen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 6 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.; Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 7 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Sachsen-Anhalt-Thüringen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 7 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.; Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 8 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Berlin-Brandenburg im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 8 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.; Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 9 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Niedersachsen-Bremen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 9 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.; Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 10 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Nord im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 10 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.; Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: o 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat (die Zuordnung der Losaufteilung ist der Anlage 4 zu entnehmen) und o 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 11 umfasst die bundesweite Durchführung von Gruppensupervisionen im Online-Format. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. Es ist beabsichtigt, mit bis zu 25 geeigneten Bietern im Los 11 (online), die ein wirtschaftliches Angebot abgeben haben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

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Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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