Allemagne - Médicaments - Conclusion d'un accord de remise non exclusif selon le paragraphe 130a alinéa 8 du SGB V pour la substance active Omalizumab, ATC R03DX05, pour la période du 01.08.2024 au 31.07.2025 (avec option de prolongation 1x12 mois)
OriginalDeutschland - Arzneimittel - Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Omalizumab, ATC R03DX05 für die Zeit 01.08.2024 - 31.07.2025 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)
Procédure ouverteToute entreprise peut remettre une offre, en une seule étape, sans présélection.Entrée complèteAu-dessus du seuil européenUn marché assez important pour que les règles européennes s'appliquent et qu'il paraisse sur TED.Entrée complète
Code CPVLe vocabulaire commun de l'UE pour ce qui est acheté : un code à huit chiffres présent dans chaque avis.Entrée complète
Allemagne - Médicaments - Conclusion d'un accord de remise non exclusif selon le paragraphe 130a alinéa 8 du SGB V pour la substance active Omalizumab, ATC R03DX05, pour la période du 01.08.2024 au 31.07.2025 (avec option de prolongation 1x12 mois)
Acheteur: DAK-Gesundheit
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Équipements médicaux & produits pharmaceutiques (33600000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-arzneimittel-abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-absatz-8-sgb-v-zum-wirkstof-b5be47020e
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/605000-2026
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DAK-Gesundheit a conclu des accords de remise non exclusifs pour des médicaments contenant la substance active Omalizumab, ATC R03DX05, selon le paragraphe 130a alinéa 8 du SGB V. Les accords entrent en vigueur le 01.08.2024 et prennent fin le 31.07.2025, avec une option de prolongation d'une fois 12 mois. Les titulaires sont Abacus Medicine A/S, axicorp Pharma B.V., EurimPharm Arzneimittel GmbH, kohlpharma GmbH, Orifarm GmbH, Originalis B.V., axicorp Pharma GmbH, CC Pharma GmbH, Novartis Pharma GmbH, Allomedic GmbH, Celltrion Healthcare Deutschland GmbH, Paranova Pack A/S et ACA Müller ADAG Pharma AG. Les accords prennent fin automatiquement dès l'entrée en vigueur d'un contrat exclusif pour cette substance. Aucune valeur du marché n'est indiquée.
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Description
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Omalizumab, ATC R03DX05, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.08.2024 in Kraft und endet am 31.07.2025 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu Omalizumab, ATC R03DX05, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter 5.1.11. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.08.2024 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen (erhältlich zum Download unter dem unter 5.1.11. genannten Link) an die nachstehende Abteilung bei der DAK-Gesundheit: 1. Angebotsschreiben 2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Einreichung des mit Namen oder Firmenstempel versehenen Vertrages durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle. 3. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen. Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei: openhouse@dak.de DAK-Gesundheit Fachbereich Arzneimittel (0038 00) Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg Die Anlage 2 ist ausdrücklich als Exceldatei an die E-Mail-Adresse openhouse@dak.de zuschicken. Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.08.2024 abgeschlossen und enden am 31.07.2025 (zzgl. einer Verlängerungsoption 1x12 Monate). Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen. Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei openhouse@dak.de einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein. Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail-Adresse openhouse@dak.de ausreichend. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07. (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06. (Vormonat) vorliegen. Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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