Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Sanierung/Ertüchtigung Gymnasium Borna
Órgano de contratación: Stadt Borna
País: Alemania
Procedimiento: Procedimiento negociado
Sector (CPV): Servicios de arquitectura e ingeniería (71240000)
Aperlena: https://aperlena.com/es/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurburos-sowie-planungsbezogene-leistungen-sanierungertucht-4cf5a92e80
Anuncio oficial: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/582874-2025
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Sanierung/Ertüchtigung Gymnasium Borna
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt); 2. Besondere und Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Erstellung einer denkmalpflegerischen Zielstellung für das Bestandsgebäude, - Auswertung der bereits durchgeführten Kamerabefahrung der Abwasser-Grundleitung mit Dokumentation des Leitungszustands und Erfassung eventueller Schäden sowie Ableitung von Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen, - LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern mit Angaben zur baulichen und technischen Ausstattung aller Räume und Übergabe nach Fertigstellung an den Bauherrn so wie ausgeführt. - LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern, - Überarbeitung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 3, - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3; 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): entfällt; Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere und Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form, - Brandschutzkonzepts gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 6, - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 4 bis 7, 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): entfällt. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorarzone: III, Anrechenbare Kosten, KG 300 (netto, gesamt) 500.000,00 EURO; Anrechenbare Kosten, KG 400 (netto, gesamt) 1.703.000,00 EURO, Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto) 25.000,00 EURO, (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben). Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: - Projektleiter, - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Das Vertragsmuster ist der Anlage D1 zu entnehmen.; Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird. - LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 2 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 2: II; Anrechenbare Kosten (KG 420, netto) 500.000,00 EURO, Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto) entfällt, (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben). Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: - Projektleiter, - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter, für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Das Vertragsmuster ist der Anlage D2 zu entnehmen.; Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird. - LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches, 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 4, 5: II, Anrechenbare Kosten (KG 440, netto) 920.000,00 EURO, Anrechenbare Kosten (KG 450, netto) 283.000,00 EURO, Mitzuverarbeitende Bausubstanz ALG 5, absolut (netto) entfällt, (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben). Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: - Projektleiter, - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Das Vertragsmuster ist der Anlage D3 zu entnehmen.
Fuente oficial
Fuente: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Verifica siempre los detalles en el anuncio oficial.
Importes de adjudicacion segun los publican las fuentes oficiales. Uselos como guia, no como regla: el alcance, los lotes y la duracion varian entre contratos.
abiertos ahora en Servicios de arquitectura e ingeniería
7.697
anuncio abierto mediano
300.000 €
Quién gana en este mercado
Muchos proveedores
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empresas distintas ganaron adjudicaciones aquí
6.853
de las adjudicaciones fueron a los tres adjudicatarios más frecuentes
3%
compradores adjudicaron contratos aquí
3.460
Según 12.428 adjudicaciones con adjudicatario identificado en los últimos 3 años. Contadas por adjudicación y no por importe, porque los importes de lotes y acuerdos marco no son comparables.
Concentrado: los tres adjudicatarios más frecuentes obtuvieron el 65% de las adjudicaciones o más; muchos proveedores: menos del 35% con al menos diez adjudicatarios distintos.
Competencia
ofertas por lote de media (procedimientos abiertos y restringidos)
5,5
de esos lotes recibieron una sola oferta
11%
de las adjudicaciones fueron a empresas con sede en otro país
1%
de las ofertas llegaron de otro país
5%
Tal como los indican los anuncios de adjudicación oficiales, en los últimos 3 años. Las ofertas por lote cuentan solo procedimientos abiertos y restringidos: en un procedimiento negociado o una adjudicación directa, una sola oferta es el propio procedimiento. El país es el que el anuncio da para el adjudicatario.
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