Germania - Affitto di linee di comunicazione terrestri - Esercizio di reti gigabit a Dettingen an der Erms, Bad Urach, Huelben, St. Johann, Sonnenbuehl
OriginaleDeutschland - Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - Betrieb von Gigabit-Netzen in Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann, Sonnenbühl
Procedura negoziataLa stazione appaltante seleziona i candidati e poi negozia le offerte prima di scegliere.Voce completaSopra la soglia europeaUn appalto abbastanza grande perché si applichino le regole europee e vada pubblicato su TED.Voce completa
Codice CPVIl vocabolario comune dell'UE per l'oggetto dell'acquisto: un codice a otto cifre presente in ogni bando.Voce completa
Germania - Affitto di linee di comunicazione terrestri - Esercizio di reti gigabit a Dettingen an der Erms, Bad Urach, Huelben, St. Johann, Sonnenbuehl
Stazione appaltante: OEW Breitband GmbH
Paese: Germania
Valore stimato: 14.942.614 €
Procedura: Procedura negoziata
Settore (CPV): Servizi postali e di telecomunicazione (64214400)
Aperlena: https://aperlena.com/it/t/deutschland-vermietung-von-kommunikations-bodenleitungen-betrieb-von-gigabit-netzen-in-dettingen-an-der-erms-bad-ur-e4b3a6cf37
Avviso ufficiale: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/522413-2026
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Sintesi
Sintesi generata automaticamente
OEW Breitband GmbH da in affitto una rete in fibra ottica passiva, realizzata nell'ambito del finanziamento federale tedesco per la banda larga secondo il modello operatore. La procedura e una concessione di servizi: l'affidatario esercitera la rete e offrira servizi Internet e di telecomunicazioni, anche in pacchetti combinati, a clienti finali privati e commerciali dietro compenso adeguato. Dovra inoltre offrire prodotti all'ingrosso attivi e passivi conformemente alle direttive federali sui prezzi all'ingrosso. Sono incluse manutenzione, conservazione, riparazione, risoluzione guasti e servizi correlati. Luoghi: Dettingen an der Erms, Bad Urach, Huelben, St. Johann e Sonnenbuehl.
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Descrizione
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ anzubieten.
Auftraggeberin ist die OEW Breitband GmbH (OEW BB). Die OEW BB errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die OEW BB als Auftraggeberin (AG) erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend § 3 Nr. 61 TKG) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend § 3 Nr. 61 TKG auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF - Programm „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtline 2.0) erfolgt. In einzelnen Kommunen werden parallel dazu Adresspunkte über das „weiße Flecken“ und „hellgraue Flecken“ Programm erschlossen bzw. sich in der Erschließung befinden. Diese Adresspunkte sind in einem anderen Netzbetriebsvertrag enthalten und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Zuwendungsbescheid E-Az.: 832.6/10-25 11BW20199 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Zuwendungsbescheid E-Az.: 4-8433.6/182 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.; Los 2 umfasst die Kommunen Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann. Auftraggeberin ist die OEW Breitband GmbH (OEW BB). Die OEW BB errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die OEW BB als Auftraggeberin (AG) erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend § 3 Nr. 61 TKG) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend § 3 Nr. 61 TKG auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF - Programm „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtline 2.0) erfolgt. In einzelnen Kommunen werden parallel dazu Adresspunkte über das „weiße Flecken“ und „hellgraue Flecken“ Programm erschlossen bzw. sich in der Erschließung befinden. Diese Adresspunkte sind in einem anderen Netzbetriebsvertrag enthalten und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Zuwendungsbescheid E-Az.: 832.6/10-25 11BW20199 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Zuwendungsbescheid E-Az.: 4-8433.6/182 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.
Fonte ufficiale
Fonte: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Ultima verifica su TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) 1 mese fa
Questo committente non ha ancora aggiudicazioni registrate in questo settore. Aggiudicatari abituali, Servizi postali e di telecomunicazione - Germania
Sulla base di 322 aggiudicazioni con profilo aziendale collegato negli ultimi 2 anni.
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Cronologia delle modifiche
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