Germania - Protezione ambientale - Monitoraggio delle specie secondo gli articoli 11 e 17 della Direttiva Habitat in Sassonia-Anhalt: studio del barbastello e del pipistrello di Bechstein
OriginaleDeutschland - Umweltschutz - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Untersuchung der Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 und 2028
Procedura apertaChiunque può presentare un'offerta, in un solo passaggio, senza preselezione.Voce completaSopra la soglia europeaUn appalto abbastanza grande perché si applichino le regole europee e vada pubblicato su TED.Voce completa
Codice CPVIl vocabolario comune dell'UE per l'oggetto dell'acquisto: un codice a otto cifre presente in ogni bando.Voce completa
Germania - Protezione ambientale - Monitoraggio delle specie secondo gli articoli 11 e 17 della Direttiva Habitat in Sassonia-Anhalt: studio del barbastello e del pipistrello di Bechstein
Stazione appaltante: Landesamt für Umweltschutz
Paese: Germania
Scadenza: 19 ott 2026, 23:59 (UTC+2)
Procedura: Procedura aperta
Settore (CPV): Ambiente, fognature e pulizia (90720000)
Aperlena: https://aperlena.com/it/t/deutschland-umweltschutz-arten-monitoring-nach-artikel-11-und-17-der-ffh-richtlinie-in-sachsen-anhalt-untersuchung-413965a7cf
Avviso ufficiale: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/645079-2026
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Scadenzaaperta 32 giorni
Aggiudicatain attesa
Il Verdetto Aperlena
Corsa aperta
Nessun fornitore domina: 11 aziende diverse si sono aggiudicate gli ultimi 11 contratti comparabili di questa stazione appaltante in 5 anni. Una corsa davvero aperta.
Basato su 11 aggiudicazioni comparabili di questa stazione appaltante nel settore in 5 anni. Ogni verdetto viene registrato prima dell'esito e confrontato con l'avviso di aggiudicazione.
Come ci valutiamo.
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Sintesi
Sintesi generata automaticamente
La Sassonia-Anhalt appalta servizi di monitoraggio delle specie secondo gli articoli 11 e 17 della Direttiva Habitat per due specie di pipistrello protette, il barbastello e il pipistrello di Bechstein. Il contratto comprende un ciclo di indagine sulle colonie di riproduzione e sui territori di caccia circostanti nell'ambito del monitoraggio federale. I lavori sul campo si svolgono nel 2027, mentre nel 2028 viene redatto solo il rapporto. La raccolta e la valutazione dei dati seguono gli standard nazionali (BfN e BLAK 2017). I servizi sono suddivisi in tre lotti: lotto 1, aree FFH0025, FFH0028, FFH0041 e FFH0287; lotto 2, aree FFH0042, FFH0045 e FFH0047; lotto 3, aree FFH0203, FFH0084 e il sito Osterholz presso Langenstein.
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Descrizione
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Untersuchung der Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 und 2028 LOS 1 - Monitoringgebiete FFH0025, FFH0028, FFH0041, FFH0287 LOS 2 - Monitoringgebiete FFH0042, FFH0045, FFH0047 LOS 3 - Monitoringgebiete FFH0203, FFH0084 und Osterholz bei Langenstein 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der Untersuchungen an Wochen-stuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) in Sachsen-Anhalt als Grundlage für die Einschätzung ihres Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Leistungsumfang 2.1 Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den Vorgaben für das bundesweite Monitoring (BfN & BLAK 2017). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Die Auswahl der Monitoringgebiete erfolgt nach den Vorgaben des landesweiten Monitoringkonzeptes für FFH-Tierarten in Sachsen-Anhalt (https://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de), den Vorgaben des BfN & BLAK (2017) und einer fachlichen Anpassung seitens des AG (Ziffer 2.2). Die zu erbringende Leistung umfasst das Monitoring der Wochenstuben und des Jagdgebietes in ihrem Umfeld im Jahr 2027 und 2028, wobei für die Geländearbeiten das Jahr 2027 vorbehalten ist, während in 2028 nur die Berichtserstellung erfolgt. Alle weiteren Angaben finden Sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Lose.
Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ • Monitoringgebiet 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck“ • Monitoringgebiet 1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ • Monitoringgebiet 1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen.; Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 2.1: FFH0042LSA „Hohes Holz bei Eggenstedt“ • Monitoringgebiet 2.2: FFH0045LSA „Fallsteingebiet nördlich Osterwieck“ • Monitoringgebiet 2.3: FFH0047LSA „Huy nördlich Halberstadt“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. ... 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen.; Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete und Waldgebiete mit hohem Naturschutzwert benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 3.1: FFH0203LSA „Heers bei Blankenburg“ • Monitoringgebiet 3.2: Osterholz bei Langenstein und angrenzende Waldstrukturen Monitoring: Mopsfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 3.3: FFH0084LSA „Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg“ und angrenzende Waldstrukturen Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen.
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Procedura aperta: qualsiasi fornitore interessato può presentare un'offerta. Sopra la soglia UE: aperta alle imprese di qualsiasi paese UE.
Importi di aggiudicazione come pubblicati dalle fonti ufficiali. Da usare come riferimento, non come regola: oggetto, lotti e durata variano tra i contratti.