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Deutschland - Softwareprogrammierung und -beratung - Rahmenvereinbarung Business Analysts / Requirements Engineers

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  1. Pubblicata
  2. Scadenza aperta 39 giorni
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Descrizione

Beschaffung von Business Analysts / Requirements Engineers mittels einer Rahmenvereinbarung als Arbeitnehmerüberlassungen Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Sie ist insbesondere zuständig für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, die Abwicklung eines wesentlichen Teils der staatlichen Kassengeschäfte und die Prozessführung für den Freistaat Bayern, insbesondere vor den Zivilgerichten. Zudem ist das Landesamt ein bedeutender IT-Dienstleister für alle Ressorts. Hierzu befinden sich in München und Regensburg die Fachleitstellen sowie die IuK-Abteilungen. Die Fachverfahren für die genannten Tätigkeitsbereiche werden zum Teil selbst entwickelt, es kommt aber auch Software zum Einsatz, die von externen Firmen zugekauft ist und ggf. angepasst wurde. Der produktive Betrieb der rund 50 Fachverfahren wird in Zusammenarbeit mit einem staatlichen Rechenzentrum abgewickelt. Mehrere hundert Test- und Entwicklungssysteme sowie zentrale Systeme für die allgemeine Büro-IT werden in Eigenregie an den Standorten München und Regensburg betrieben. Vor Ort nötige Systeme, wie z. B. Fileserver, befinden sich an den einzelnen Standorten. Der Freistaat Bayern betreibt, um seine Aufgaben erfüllen zu können, zahlreiche Fachverfahren. Im LfF sind das neben einem Bezüge- und Personalverfahren und einem Mitarbeiterserviceportal u.a. Verfahren für die Festsetzung von Beihilfe und Dienstunfallleistungen, für das Reisemanagement bzw. die Reiseabrechnung, für die Haushaltsaufstellung, die Verteilung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die einzelnen Behörden sowie zur Erteilung von Zahlungsanordnungen an die staatlichen Kassen. Um den Betrieb weiterhin aufrecht erhalten zu können, sucht das LfF zur Unterstützung der Fachkonzeption bei Neu- oder Weiterentwicklungen dieser (und ggfs. weiterer hier nicht aufgeführter) Verfahren „Business Analysts“ bzw. „Requirements Engineers“ (BAs / REs). Die Beschaffung umfasst eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von BAs/REs auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für die Dauer von 48 Monate mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Ein Abruf (Einzelauftrag) entspricht dabei einen BA/RE für in der Regel jeweils 18 Monate. Für die Dauer der Rahmenvereinbarung wird von insgesamt ca. 18 Abrufen ausgegangen. Dieser Umfang stellt nur die geschätzte Menge dar, eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden. Die Höchstabnahmemenge umfasst 22 Abrufe. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Es werden nach Zuschlagserteilung sofort drei BAs/REs benötigt (entspricht 3 Abrufe), deren Profile und das ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Anlage A7.1) bereits mit der Angebotsabgabe vorzulegen sind. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft der angebotenen Mitarbeiter zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) besitzen.

Fonte ufficiale

Fonte: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Ultima verifica su TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) 1 mese fa

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