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Alemania - Servicios de arquitectura e ingeniería y servicios de planificación - 'Rehabilitación de la Casa de la Cultura de Borna HF 1 + 3'
Órgano de contratación: Stadt Borna
País: Alemania
Procedimiento: Procedimiento negociado
Sector (CPV): Servicios de arquitectura e ingeniería (71240000)
Aperlena: https://aperlena.com/es/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurburos-sowie-planungsbezogene-leistungen-sanierung-stadtk-93e6cc039a
Anuncio oficial: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/109208-2026
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Resumen
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Un poder adjudicador alemán en Borna contrata servicios de planificación de objetos para arquitectos para la rehabilitación de la Casa de la Cultura (Stadtkulturhaus), campos de actuación HF 1 y HF 3, conforme a los apartados 34 y siguientes de la HOAI junto con el anexo 10.1. Los servicios comprenden las fases 1 a 3, adjudicadas por etapas; las fases 4 a 9 para el HF 1 son opcionales en una segunda etapa, sin derecho legal a su adjudicación. Los servicios adicionales incluyen la protección contra incendios (fascículo AHO 17, fases 1 a 3) y, de forma opcional, la física de la edificación (protección térmica, balance energético y acústica). Los subcontratistas pueden indicarse de manera informal y el órgano de contratación se reserva el derecho de solicitar más documentos de idoneidad.
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Descripción
"Sanierung Stadtkulturhaus Borna HF 1 + 3"
Los 1 - Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI Leistungsumfang Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 über die Handlungsfelder (HF) 1 und 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt für das HF 1 optional in einer 2. Stufe. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Planungs- bzw. Beratungsleistungen zum Brandschutz gemäß AHO-Heft 17, LPH 1 bis 3 4. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3 Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI bezogen auf das HF 1. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Planungs- bzw. Beratungsleistungen zum Brandschutz gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 6 4. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 4 bis 5 Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LPH 4 - 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für das HF 3 zu sowie die Planungs- bzw. Beratungsleistungen zum Brandschutz gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 6 und die Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 4 bis beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 für das HF 3. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Stufe 1 (LP 1 bis 3), KG 300 (netto, gesamt): 265.600,00 Stufe 1 (LP 1 bis 3), KG 400 (netto, gesamt): 1.515.755,00 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, Stufe 1 (LP 1 bis 3):84.500,00 Stufe 2 (HF 1, ab LP 4), KG 300 (netto, gesamt): 72.400,00 Stufe 2 (HF 1, ab LP 4), KG 400 (netto, gesamt): 726.185,00 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, Stufe 2 (HF 1, ab LP 4): 35.500,00 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI für jede Stufe zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.; Los 2 - Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8) Leistungsumfang Beauftragt werden Leistungen gemäß § 55 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 über die Handlungsfelder (HF) 1 und 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt für das HF 1 optional in einer 2. Stufe. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI bezogen auf das HF 1. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) (entfällt) Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LPH 4 - 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI für das HF 3 zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 für das HF 3. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 1, 2: II Honorarzone ALG 3, 8: III KG 410, netto (je Stufe 1 und Stufe 2): 71.200,00 KG 420, netto (je Stufe 1 und Stufe 2): 27.200,00 KG 430, netto (je Stufe 1 und Stufe 2): 339.940,00 KG 480, netto (je Stufe 1 und Stufe 2): 108.480,00 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, (je Stufe 1 und Stufe 2) ALG 1: 5.700,00 ALG 2: 2.100,00 ALG 3: 27.000,00 ALG 8: 8.600,00 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI für jede Stufe zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Ingenieurvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.; Los 3 - Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 und 5) Leistungsumfang Beauftragt werden Leistungen gemäß § 55 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 über die Handlungsfelder (HF) 1 und 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt für das HF 1 optional in einer 2. Stufe. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI bezogen auf das HF 1. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) (entfällt) Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LPH 4 - 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI für das HF 3 zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 für das HF 3. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 4, 5 II KG 440, netto (Stufe 1 - LP 1 bis 3): 679.735,00 KG 450, netto (Stufe 1 - LP 1 bis 3): 289.200,00 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, Stufe 1 (LP 1 bis 3): ALG 4: 54.000,00 ALG 5: 23.000,00 KG 440, netto (Stufe 2 - HF 1 ab LP 4): 6.000,00 KG 450, netto (Stufe 2 - HF 1 ab LP 4): 173.360,00 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, Stufe 2 (HF 1 ab LP 4) ALG 4, HF 1: 500,00 ALG 5, HF 1: 13.750,00 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI für jede Stufe zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Ingenieurvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.
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Fuente: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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