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Alemania - Servicios ambientales - Cartografía de hábitats y biotopos en zonas Natura2000 de Sajonia-Anhalt (6 lotes)

Original Deutschland - Dienstleistungen im Umweltschutz - LRT- und Biotopkartierung in FFH-Gebieten des Natura2000-Schutzgebietssystems Sachsen-Anhalt (6 Lose)

Cerrada Anuncio de licitación

Datos clave

Cerrada
Órgano de contratación
Landesamt für Umweltschutz
Dónde
Alemania Sachsen-Anhalt
Procedimiento
Procedimiento abierto Cualquier empresa puede presentar oferta, en un solo paso, sin preselección. Entrada completa Por encima del umbral europeo Un contrato lo bastante grande para que se apliquen las normas europeas y deba publicarse en TED. Entrada completa
Código CPV El vocabulario común de la UE para lo que se compra: un código de ocho cifras que lleva todo anuncio. Entrada completa
90700000 Servicios medioambientales
Idioma original
Alemán
Fuente
vía TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), verificado hace 1 mes
Número de anuncio
452159-2026
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  1. Publicada
  2. Fecha límite abierta 41 días
  3. Adjudicada pendiente

Resumen

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El contrato adjudica servicios de cartografía de hábitats y biotopos en seis zonas Natura 2000 en Sajonia-Anhalt, Alemania. El trabajo abarca la cartografía de tipos de hábitats y biotopos protegidos, la elaboración de recomendaciones de gestión, la digitalización en SIG, la entrada de datos en BioLRT y la redacción de un breve informe. El comprador es una autoridad pública de Sajonia-Anhalt. El contrato se divide en seis lotes con periodos de ejecución que comienzan en enero de 2027 y finalizan entre noviembre de 2027 y noviembre de 2029. Las pequeñas empresas pueden presentar ofertas.

Descripción

Kartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Biotopkartierung in FFH-Gebieten NATURA2000 Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden sechs Natura 2000-Gebieten (6 Gebietslose) durchzuführen: LOS 1: FFH0008 Elbaue Beuster-Wahrenberg, Leistungszeitraum: 01/2027 - 11/2029 LOS 2: FFH0012 Nordteil Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen (Wald und Südteil wird vom LAU kartiert), Leistungszeitraum: 01/2027 - 11/2029 LOS 3: FFH0069 Korgscher und Steinsdorfer Busch, Leistungszeitraum: 01/2027 - 11/2027 LOS 4: FFH0103 Nienburger Auwald-Mosaik, Leistungszeitraum: 01/2027 - 11/2028 LOS 5: FFH0110 Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg; Leistungszeitraum: 01/2027 bis 11/2028 LOS 6: FFH0199 Ehle zwischen Möckern und Elbe, Leistungszeitraum: 01/2027 bis 11/2027 Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb der o.g. FFH-Gebiete, inklusive Erarbeitung von einzelflächenspezifischen Managementhinweisen für alle Wertbiotopvorkommen (LRT und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA) sowie für LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung, davon abweichend im Gebietslos 1 flächendeckende Biotop- und LRT-Kartierung und im Gebietslos 2 flächendeckende Biotop- und LRT-Kartierung im Offenland des Nordteils 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Flächendeckende Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) und sonstigen Biotopen innerhalb des o.g. FFH-Gebiets, inklusive Erarbeitung von einzelflächenspezifischen Managementhinweisen für alle Wertbiotopvorkommen (LRT und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA) sowie für LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform. 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt mit dem Status LRT, GGB, LRT-Entwicklungsfläche oder LRT-Verlustfläche sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten. In Anbetracht der Gebietsgröße und der vielfältigen LRT-Kulisse stehen für die Geländearbeiten insgesamt drei Vegetationsperioden (2027-2029) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende LRT- und Biotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Die Leistung ist in mehreren Teilleistungen zu erbringen, die jeweils abnahmefertig bis zum 15.11. eines Durchführungsjahres abzugeben und in Rechnung zu stellen sind. Für die Übergabe der einzelnen abnahmefähigen Teilleistungen an den Auftraggeber sind folgende Erfüllungstermine verbindlich: 1. Teilleistung (ca. 30 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2027 2. Teilleistung (ca. 30 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2028 3. Teilleistung (ca. 40 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2029 ... Die 1. Teilleistung ist an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027, die 2. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2028 und die 3. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2029 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.1_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_1_FFH0008LSA; Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Flächendeckende Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) und sonstigen Biotopen im Offenland im Nordteil des FFH-Gebietes auf ca. 1.402 ha, inklusive Erarbeitung von einzelflächenspezifischen Managementhinweisen für alle Wertbiotopvorkommen (LRT und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA) sowie für LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts für das Gesamtgebiet in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt mit dem Status LRT, GGB, LRT-Entwicklungsfläche oder LRT-Verlustfläche sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten. In Anbetracht der Gebietsgröße und der vielfältigen LRT-Kulisse stehen für die Geländearbeiten insgesamt drei Vegetationsperioden (2027-2029) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende LRT- und Biotopkartierung erbracht werden kann. Die Leistung ist in mehreren Teilleistungen zu erbringen, die jeweils abnahmefertig bis zum 15.11. eines Durchführungsjahres abzugeben und in Rechnung zu stellen sind. Für die Übergabe der einzelnen abnahmefähigen Teilleistungen an den Auftraggeber sind folgende Erfüllungstermine verbindlich: 1. Teilleistung (ca. 45 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2027 2. Teilleistung (ca. 40 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2028 3. Teilleistung (ca. 15 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2029 ... Die 1. Teilleistung ist an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027, die 2. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2028 und die 3. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2029 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.2_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_2_FFH0012LSA; Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) sowie von LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen spätestens mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten, sie sind vollständig im Spätsommer desselben Jahres abzuschließen. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. ... Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel vom Haushaltsjahr 2027 in das darauffolgende ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.3_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_3_FFH0069LSA; Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform. 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Gehölzbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung nach den Daten der Altkartierungen berücksichtigt. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen spätestens mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten, es stehen insgesamt zwei Vegetationsperioden (2027/28) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Für die Erfassung des Frühjahrsaspektes im Wald stehen das Frühjahr 2027 und ergänzend das Frühjahr 2028 zur Verfügung. Eine Teilleistung zu den Kartierergebnissen der Vegetationsperiode 2027 ist dem Auftraggeber bis zum 30.11.2027 zu übergeben und in Rechnung zu stellen (ca. 50 % des Gesamtauftragsvolumens). Zur Abrechnung der Teilleistung 2027 ist der entsprechend in Rechnung gestellte Kartierfortschritt durch die Abgabe von Kartieraufnahmebögen und/oder BioLRT-Datensätzen zu belegen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 30 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für die Jahre 2027 und 2028 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.4_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_4_FFH0103LSA; Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen spätestens mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten, es stehen insgesamt zwei Vegetationsperioden (2027/28) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Für die Erfassung des Frühjahrsaspektes im Wald stehen das Frühjahr 2027 und ergänzend das Frühjahr 2028 zur Verfügung. Eine Teilleistung zu den Kartierergebnissen der Vegetationsperiode 2027 ist dem Auftraggeber bis zum 30.11.2027 zu übergeben und in Rechnung zu stellen (ca. 50 % des Gesamtauftragsvolumens). Zur Abrechnung der Teilleistung 2027 ist der entsprechend in Rechnung gestellte Kartierfortschritt durch die Abgabe von Kartieraufnahmebögen und/oder BioLRT-Datensätzen zu belegen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 30 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für die Jahre 2027 und 2028 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.5_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_5_FFH0110LSA; Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass zu diesem linear verordneten FFH-Gebiet die beidseitigen Gewässerrandstreifen (je 5 m bei Gewässern II. Ordnung und je 10 m bei Gewässern I. Ordnung) dazu gehören. Die Kartierkulisse der 30 km-Gewässerstrecke beinhaltet somit auch die Wertbiotop-Vorkommen in den Gewässerrandstreifen. Die Gewässerrandstreifen belaufen sich auf ca. 10,9 km Gewässerstrecke I. Ordnung (je 10 m Breite) und 19,1 km Gewässerstrecke II. Ordnung (je 5 m Breite). Auf ca. 20,1 km verläuft die Ehle in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, was bezüglich der Aufnahme von gesetzlich geschützten Biotopen zu beachten ist. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen vollständig in der Vegetationsperiode 2027 durchgeführt werden. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 15 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.6_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_6_FFH0199LSA

Fuente oficial

Fuente: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Última verificación con TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) hace 1 mes

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